Keine Zwangsgeldfestsetzung gegen einen Betreuer, wenn der Betreute sich weigert, für Eigenverfügungen seines Kontos eine "Selbstverwaltungserklärung" abzugeben. Dem Betreuungsgericht wird anheimgestellt, bei verbleibenden Zweifeln an der Selbstvornahme von Amts wegen weitere Aufklärung zu betreiben und ggf. einen Anhörungstermin anzuberaumen und die Problematik mit dem Betreuer und dem Betreuten zu erörtern. | Keine Zwangsgeldfestsetzung gegen einen Betreuer, wenn der Betreute sich weigert, für Eigenverfügungen seines Kontos eine "Selbstverwaltungserklärung" abzugeben. Dem Betreuungsgericht wird anheimgestellt, bei verbleibenden Zweifeln an der Selbstvornahme von Amts wegen weitere Aufklärung zu betreiben und ggf. einen Anhörungstermin anzuberaumen und die Problematik mit dem Betreuer und dem Betreuten zu erörtern. |