Änderungen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Zum nächsten Versionsunterschied →
Meldepflicht
(Quelltext anzeigen)
Version vom 2. August 2018, 13:30 Uhr
36 Bytes hinzugefügt
,
13:30, 2. Aug. 2018
→Weblinks
Zeile 50:
Zeile 50:
mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist; die betroffenen Personen sind zu unterrichten. § 17
mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist; die betroffenen Personen sind zu unterrichten. § 17
Absatz 3 Satz 3 bleibt unberührt.
Absatz 3 Satz 3 bleibt unberührt.
+
+
==Siehe auch==
+
[[Personalausweis]]
==Weblinks==
==Weblinks==
Hdeinert
author,
Bürokraten
,
Oberflächenadministratoren
,
Administratoren
14.052
Bearbeitungen
Navigationsmenü
Meine Werkzeuge
Benutzerkonto erstellen
Anmelden
Namensräume
Seite
Diskussion
Varianten
Ansichten
Lesen
Quelltext anzeigen
Versionsgeschichte
Mehr
Suche
Navigation
Hauptseite
Inhalt von A–Z
Inhalt nach Themen
BGT e.V.
Betreuungsgerichtstag e.V.
Mitmachen
Hilfe
forum
Letzte Änderungen
Werkzeuge
Spezialseiten
Druckversion