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Der Unterschied zwischen einem Sachverständigengutachten und einem ärztlichen Zeugnis besteht insbesondere darin, dass
 
Der Unterschied zwischen einem Sachverständigengutachten und einem ärztlichen Zeugnis besteht insbesondere darin, dass
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*das Sachverständigengutachten vom Gericht selbst angeordnet wird, der Gutachter vom Gericht ausgesucht und von diesem bezahlt wird (dem Betroffenen nur nach Maßgabe der Kostenordnung als Auslagen im Rahmen der [[Gerichtskosten]] in Rechnung gestellt werden kann;
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*das Sachverständigengutachten vom Gericht selbst angeordnet wird, der Gutachter vom Gericht ausgesucht und von diesem bezahlt wird (dem Betroffenen nur nach Maßgabe des Gerichts- und Notarkostengesetzes als Auslagen im Rahmen der [[Gerichtskosten]] in Rechnung gestellt werden kann;
    
*das ärztliche Zeugnis auch von anderen Beteiligten, insbesondere dem Betreuer, in Auftrag gegeben kann und im Rahmen der [[gesetzliche Vertretung|gesetzlichen Vertretung]] aus den Mitteln des Betreuten bezahlt wird (siehe dazu aber die neue Entscheidung des OLG Brandenburg unten auf dieser Seite).
 
*das ärztliche Zeugnis auch von anderen Beteiligten, insbesondere dem Betreuer, in Auftrag gegeben kann und im Rahmen der [[gesetzliche Vertretung|gesetzlichen Vertretung]] aus den Mitteln des Betreuten bezahlt wird (siehe dazu aber die neue Entscheidung des OLG Brandenburg unten auf dieser Seite).

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