*das ärztliche Zeugnis auch von anderen Beteiligten, insbesondere dem Betreuer, in Auftrag gegeben kann und im Rahmen der [[gesetzliche Vertretung|gesetzlichen Vertretung]] aus den Mitteln des Betreuten bezahlt wird (siehe dazu aber die neue Entscheidung des OLG Brandenburg unten auf dieser Seite). | *das ärztliche Zeugnis auch von anderen Beteiligten, insbesondere dem Betreuer, in Auftrag gegeben kann und im Rahmen der [[gesetzliche Vertretung|gesetzlichen Vertretung]] aus den Mitteln des Betreuten bezahlt wird (siehe dazu aber die neue Entscheidung des OLG Brandenburg unten auf dieser Seite). |