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Die Verfassungsbeschwerde machte u.a. eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Betreuungsverfahren geltend und wurde mangels hinreichender Substantiierung als unzulässig verworfen.
 
Die Verfassungsbeschwerde machte u.a. eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Betreuungsverfahren geltend und wurde mangels hinreichender Substantiierung als unzulässig verworfen.
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'''BGH, Beschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 528/17'''
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Die Bestellung eines Verfahrenspflegers für den Betroffenen ist nach § 276 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FamFG regelmäßig schon dann geboten, wenn der Verfahrensgegenstand die Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten als möglich erscheinen lässt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. August 2017 XII ZB 611/16 FamRZ 2017, 1865 mwN).
    
==Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung==
 
==Anfechtung der Verfahrenspflegerbestellung==

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