Die Verfassungsbeschwerde machte u.a. eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Betreuungsverfahren geltend und wurde mangels hinreichender Substantiierung als unzulässig verworfen. | Die Verfassungsbeschwerde machte u.a. eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Bestellung eines Verfahrenspflegers in einem Betreuungsverfahren geltend und wurde mangels hinreichender Substantiierung als unzulässig verworfen. |