Auch hier wird für ehrenamtliche Bevollmächtigte aus dem nahen sozialen Umfeld im Sinne des § 6 Abs. 2 RDG ([[wikipedia:de:Rechtsdienstleistungsgesetz|Rechtsdienstleistungsgesetzes]]) anzunehmen sein, dass die Ausnahme für ehrenamtliche Betreuer ebenfalls gilt. Vollmachtnehmer, die beruflich tätig sind (in der Regel Anwälte oder Notare), fallen unter die EU DSGVO.
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Auch hier wird für ehrenamtliche [[Vorsorgevollmacht|Bevollmächtigte]] aus dem nahen sozialen Umfeld im Sinne des § 6 Abs. 2 RDG ([[wikipedia:de:Rechtsdienstleistungsgesetz|Rechtsdienstleistungsgesetzes]]) anzunehmen sein, dass die Ausnahme für ehrenamtliche Betreuer ebenfalls gilt. Vollmachtnehmer, die beruflich tätig sind (in der Regel Anwälte oder Notare), fallen unter die EU DSGVO.