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===Betreuungsgerichte===
 
===Betreuungsgerichte===
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Für [[Betreuungsgericht]]e gilt die EU-DSGVO ebenfalls. Für die Übermittlung des Betreuungsgerichtes an andere Personen und Stellen sind Regelungen in den §§ 308 - 311 FamFG (und für [[Unterbringung]]en in den §§ 338, 339 FamFG) enthalten. Ergänzende Bestimmungen für die Justiz stehen in den §§ 12 - 22 EGGVG. Das Akteneinsichtsrecht ergibt sich aus § 13 FamFG.
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Für [[Betreuungsgericht]]e gilt die EU-DSGVO ebenfalls. Für die Übermittlung des Betreuungsgerichtes an andere Personen und Stellen sind Regelungen in den §§ 308 - 311 FamFG (und für [[Unterbringung]]en in den §§ 338, 339 FamFG) enthalten. Ergänzende Bestimmungen für die Justiz stehen in den §§ 12 - 22 EGGVG. Das Akteneinsichtsrecht ergibt sich aus § 13 FamFG. Für die Anwesenheit von dritten Personen, auch des künftigen Betreuers bei [[Anhörung]6en des Betreuungsgerichtes ist auf § 170 Abs. 2 GVG abzustellen.
    
===Bevollmächtigte===
 
===Bevollmächtigte===

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