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'''LG Berlin, Beschl. v. 14.12.2015 - 534 Qs 142/15''', StV 2016, 487:
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'''LG Berlin, Beschl. v. 14.12.2015 - 534 Qs 142/15''', StV 2016, 487 = StRR 2016, 16:
    
# Steht der Beschuldigte unter Betreuung mit dem "Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden“ ist seine Verteidigungsfähigkeit eingeschränkt und ihm nach § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger zu bestellen.
 
# Steht der Beschuldigte unter Betreuung mit dem "Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Behörden“ ist seine Verteidigungsfähigkeit eingeschränkt und ihm nach § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger zu bestellen.