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# Der Verwaltungsrechtsweg ist für die gerichtliche Überprüfung einer auf der Grundlage der Landesgesetze über die Unterbringung psychisch Kranker behördlich angeordneten Unterbringung nicht eröffnet.
 
# Der Verwaltungsrechtsweg ist für die gerichtliche Überprüfung einer auf der Grundlage der Landesgesetze über die Unterbringung psychisch Kranker behördlich angeordneten Unterbringung nicht eröffnet.
 
# Diese Prüfung obliegt als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Zivilgerichten.
 
# Diese Prüfung obliegt als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit den Zivilgerichten.
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'''OLG Dresden, Beschluss vom 24. Oktober 2017, 4 U 1173/17''':
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# Das Pflegepersonal in einer psychiatrischen Einrichtung hat nur in den Grenzen des
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Erforderlichen und Zumutbaren die Pflicht, von einem Patienten Gefahren abzuwenden, die
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diesem aufgrund seiner Krankheit drohen.
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# Eine lückenlose Überwachung ist auch dann nicht geschuldet, wenn der Patient aufgrund
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einer schizoiden Störung im geschlossenen Wohnbereich der Einrichtung untergebracht ist.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==

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