Ab der 7. (als selbständige Einkünfte nach § 18 EStG) Steuerpflichtigen Pauschalzahlung kann der Betreuer 25% als pauschale Werbungskosten abziehen (um nicht den konkreten Aufwand beim Finanzamt nachweisen zu müssen ( Weisungen der Finanzverwaltung, z.B.: http://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-219048). | Ab der 7. (als selbständige Einkünfte nach § 18 EStG) Steuerpflichtigen Pauschalzahlung kann der Betreuer 25% als pauschale Werbungskosten abziehen (um nicht den konkreten Aufwand beim Finanzamt nachweisen zu müssen ( Weisungen der Finanzverwaltung, z.B.: http://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-219048). |