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Ab der 7. (als selbständige Einkünfte nach § 18 EStG) Steuerpflichtigen Pauschalzahlung kann der Betreuer 25% als pauschale Werbungskosten abziehen (um nicht den konkreten Aufwand beim Finanzamt nachweisen zu müssen ( Weisungen der Finanzverwaltung, z.B.: http://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-219048).
 
Ab der 7. (als selbständige Einkünfte nach § 18 EStG) Steuerpflichtigen Pauschalzahlung kann der Betreuer 25% als pauschale Werbungskosten abziehen (um nicht den konkreten Aufwand beim Finanzamt nachweisen zu müssen ( Weisungen der Finanzverwaltung, z.B.: http://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-219048).
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==Aufwandspauschale und ALG-2-Bezug==
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Falls der ehrenamtliche Betreuer ALG-2-Bezieher ist, hatte das Bundessozialgericht kürzlich eine unangenehme Überraschung. Hiernach ist die jährlich gezahlte Pauschale von 399 Euro im Monat des Empfangs auf das ALG-2 als Einkommen anzurechnen. Frei bleibt dabei ein Betrag von 200 Euro. Allerdings findet sozialrechtlich keine Verteilung auf den Gesamtzeitraum statt, für den die Pauschale bewilligt wird. (BSG, Ort v 24.8.2017, Az.: B 4 AS 9/16 R.
    
==Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen==
 
==Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen==