Das BVerfG führt u.a. aus, dass es, um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, erforderlich ist, dass das Fachgericht sämtliche Beweismittel ausschöpft, insbesondere ein Sachverständigengutachten einholt und vor einer Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchzuführen ist. Daneben haben die Gerichte zudem die Pflicht, bei angenommener Prozessunfähigkeit auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken. | Das BVerfG führt u.a. aus, dass es, um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, erforderlich ist, dass das Fachgericht sämtliche Beweismittel ausschöpft, insbesondere ein Sachverständigengutachten einholt und vor einer Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchzuführen ist. Daneben haben die Gerichte zudem die Pflicht, bei angenommener Prozessunfähigkeit auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken. |