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==Rechtsprechung bei Veruntreuung==
 
==Rechtsprechung bei Veruntreuung==
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'''VG Trier, Urteil vom 04.03.2008, 3 K 888/07.TR''':
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'''VG Trier, Urteil vom 04.03.2008, 3 K 888/07.TR, FamRZ 2010, 680''':
    
Ein gerichtlich bestellter Behördenbetreuer, der über einen längeren Zeitraum unter Ausnutzung der ihm eingeräumten Befugnisse Gelder der zu betreuenden Personen in Höhe von ca. 15.000,- € veruntreut hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.
 
Ein gerichtlich bestellter Behördenbetreuer, der über einen längeren Zeitraum unter Ausnutzung der ihm eingeräumten Befugnisse Gelder der zu betreuenden Personen in Höhe von ca. 15.000,- € veruntreut hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen.