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Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann vom Betreuer auch rückwirkend beantragt werden. Voraussetzung ist die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen für den Zeitpunkt fristgerechter Antragsstellung.
 
Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung kann vom Betreuer auch rückwirkend beantragt werden. Voraussetzung ist die Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen für den Zeitpunkt fristgerechter Antragsstellung.
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'''Saarländisches OLG · Beschluss vom 3.3.2004 · Az. 4 UH 754/03, 4 UH 754/03 - 139''':
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Da die Geschäftsfähigkeit eines volljährigen Menschen die Regel und ihr Fehlen die Ausnahme ist, trägt derjenige, der sich auf Geschäftsunfähigkeit beruft, hierfür die Beweislast. Der Gegner muss das Vorliegen eines lichten Augenblicks nur dann beweisen, wenn ein Zustand feststeht, welcher geeignet ist, Geschäftsunfähigkeit gerade für den Zeitpunkt Abgabe der maßgeblichen Willenserklärung zu begründen (hirnorganisches Psychosyndrom).
    
'''OLG Karlsruhe vom 02.12.2008; 1 U 207/08:'''
 
'''OLG Karlsruhe vom 02.12.2008; 1 U 207/08:'''

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