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Mitbesitzberechtigung am Haus des nichtehelichen Partners einer Betreuten entfällt mit Umzug in ein Pflegeheim
 
Mitbesitzberechtigung am Haus des nichtehelichen Partners einer Betreuten entfällt mit Umzug in ein Pflegeheim
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a) Steht die von den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
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# Steht die von den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
 
gemeinsam genutzte Wohnung in dem Alleineigentum eines der Partner, so
 
gemeinsam genutzte Wohnung in dem Alleineigentum eines der Partner, so
 
beruht die Einräumung der Mitnutzung an den anderen Partner im Zweifel
 
beruht die Einräumung der Mitnutzung an den anderen Partner im Zweifel
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aus ihrem wechselseitigen tatsächlichen Leistungsgefüge ausnehmen und
 
aus ihrem wechselseitigen tatsächlichen Leistungsgefüge ausnehmen und
 
rechtlich bindend regeln wollen.
 
rechtlich bindend regeln wollen.
 
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# Wird für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein
b) Wird für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein
   
Dritter zum Betreuer mit den Aufgabenkreisen Vermögenssorge und
 
Dritter zum Betreuer mit den Aufgabenkreisen Vermögenssorge und
 
Wohnungsangelegenheiten bestellt und für diese Bereiche ein
 
Wohnungsangelegenheiten bestellt und für diese Bereiche ein
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Betreuer bindende rechtliche Regelung (etwa durch Einräumung eines
 
Betreuer bindende rechtliche Regelung (etwa durch Einräumung eines
 
Wohnrechts) getroffen haben.
 
Wohnrechts) getroffen haben.
 
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# Vom Zeitpunkt des Umzugs des Betreuten und dem Herausgabeverlangen
c) Vom Zeitpunkt des Umzugs des Betreuten und dem Herausgabeverlangen
   
seines Betreuers an ist der in dem Haus verbliebene Partner gemäß § 987
 
seines Betreuers an ist der in dem Haus verbliebene Partner gemäß § 987
 
BGB zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet.
 
BGB zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung verpflichtet.

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