Wird ein allein mit der Betroffenen bestehendes Mietverhältnis mit Genehmigung des Betreuungsgerichts durch den Betreuer gekündigt, so ist der ebenfalls in der Wohnung lebende Sohn der Betroffenen zur Beschwerde gegen die Genehmigung nicht befugt. Auch seine Erbenstellung nach dem zwischenzeitlichen Tod der Betroffenen ändert hierdran nichts.
Wird ein allein mit der Betroffenen bestehendes Mietverhältnis mit Genehmigung des Betreuungsgerichts durch den Betreuer gekündigt, so ist der ebenfalls in der Wohnung lebende Sohn der Betroffenen zur Beschwerde gegen die Genehmigung nicht befugt. Auch seine Erbenstellung nach dem zwischenzeitlichen Tod der Betroffenen ändert hierdran nichts.
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'''OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.08.2009, I-15 U 26/09''': Vermietung an unter Betreuung stehenden „Messie“
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# Der einen Mieter bei Vertragsabschluss vertretende Betreuer, der bei Mietvertragsabschluss einen ihm bekannten „Sammelwahn“ oder bekannte Verwahrlosungstendenzen des Mieters nicht angibt, haftet grundsätzlich nicht gegenüber dem Vermieter für durch den Mieter auf Grund des „Sammelwahns“ bzw. der Verwahrlosung der Wohnung entstehende Schäden.
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# Überschreitet das Gewicht der durch den „Sammelwahn“ in die Wohnung eingebrachten Dinge, z. B. gesammelte Papiermassen, die statisch maximal zulässige Verkehrslast des Mietobjekts, kann dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
'''Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.11.2009, 1 W 225/09''', FamRZ 2010, 835:
'''Kammergericht Berlin, Beschluss vom 19.11.2009, 1 W 225/09''', FamRZ 2010, 835: