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gerechtfertigt sein, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über  
 
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das Gutachten spricht.
 
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'''BGH, Beschluss vom 2. März 2016 - XII ZB 634/14''':
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Eine Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung ist anders als die Teilanfechtung der Betreuerauswahl nicht möglich (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 XII ZB 493/15 zur Veröffentlichung bestimmt).
    
==Literatur==
 
==Literatur==

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