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Hiernach sind ab 2011 jährlich maximal 6 Zahlungen steuerbefreit. Eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400,– € ist nun mit Wirkung vom 1.1.2013 durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vorgenommen worden. Da zum 1.8.2013 die Aufwandspauschale auf 399 Euro erhöht wurde, sind erneut 6 Pauschalzahlungen (=2.394 Euro) steuerfrei.
 
Hiernach sind ab 2011 jährlich maximal 6 Zahlungen steuerbefreit. Eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400,– € ist nun mit Wirkung vom 1.1.2013 durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vorgenommen worden. Da zum 1.8.2013 die Aufwandspauschale auf 399 Euro erhöht wurde, sind erneut 6 Pauschalzahlungen (=2.394 Euro) steuerfrei.
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Ab der 7. (als selbständige Einkünfte nach § 18 EStG) Steuerpflichtigen Pauschalzahlung kann der Betreuer 25% als pauschale Werbungskosten abziehen (um nicht den konkreten Aufwand beim Finanzamt nachweisen zu müssen.
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Ab der 7. (als selbständige Einkünfte nach § 18 EStG) Steuerpflichtigen Pauschalzahlung kann der Betreuer 25% als pauschale Werbungskosten abziehen (um nicht den konkreten Aufwand beim Finanzamt nachweisen zu müssen ( Weisungen der Finanzverwaltung, z.B.: http://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-219048).
    
==Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen==
 
==Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen==

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