Hiernach sind ab 2011 jährlich maximal 6 Zahlungen steuerbefreit. Eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400,– € ist nun mit Wirkung vom 1.1.2013 durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vorgenommen worden. Da zum 1.8.2013 die Aufwandspauschale auf 399 Euro erhöht wurde, sind erneut 6 Pauschalzahlungen (=2.394 Euro) steuerfrei. | Hiernach sind ab 2011 jährlich maximal 6 Zahlungen steuerbefreit. Eine Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 2.400,– € ist nun mit Wirkung vom 1.1.2013 durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz vorgenommen worden. Da zum 1.8.2013 die Aufwandspauschale auf 399 Euro erhöht wurde, sind erneut 6 Pauschalzahlungen (=2.394 Euro) steuerfrei. |