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Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen.
 
Der Vorsorgebevollmächtigte ist nicht berechtigt, im eigenen Namen gegen einen die Betreuung anordnenden Beschluss Beschwerde einzulegen.
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***BGH, Beschluss vom 9. September 2015 - XII ZB 125/15'''
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Zur Erforderlichkeit einer Kontrollbetreuung bei einem vom Betroffenen geäußerten Verdacht der unberechtigten Entnahme eines Geldbetrags durch den Vorsorgebevollmächtigten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. Juli 2014 XII ZB 142/14 FamRZ 2014, 1693).
    
'''BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14''':
 
'''BGH, Beschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14''':