Zur Vergütung des Kontrollbetreuers: Eine als [[Berufsbetreuer]] bestellte Person, der zugleich als Kontrollbetreuer ein anderer Aufgabenbereich übertragen ist, hat deshalb keine über die pauschalierte [[Betreuervergütung]] hinaus gehenden Ansprüche gegenüber der Staatskasse. | Zur Vergütung des Kontrollbetreuers: Eine als [[Berufsbetreuer]] bestellte Person, der zugleich als Kontrollbetreuer ein anderer Aufgabenbereich übertragen ist, hat deshalb keine über die pauschalierte [[Betreuervergütung]] hinaus gehenden Ansprüche gegenüber der Staatskasse. |