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Hierbei können Risiken bestehen, wie nachstehender Bericht beweist:
 
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'''Zum Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.09.2008, I-3 Wx 123/08''':
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'''OLG Düsseldorf, Beschl vom 5.9.2008, I-3 Wx 123/08''', NJW-RR 2009, 12 = MDR 2009, 392 =  FGPrax 2009, 27= FamRZ 2009, 153:
    
Zur voreiligen Ausschlagung einer Erbschaft: Ist der Nachlass überschuldet, wird der Erbe die Erbschaft vernünftigerweise ausschlagen. Stellt sich danach jedoch heraus, dass der Nachlass erheblich höher ist als angenommen (z.B. später aufgetauchte Bankkonten), kann der Erbe berechtigt sein, die Ausschlagungserklärung wegen Irrtums anzufechten und das Erbe doch noch anzutreten.
 
Zur voreiligen Ausschlagung einer Erbschaft: Ist der Nachlass überschuldet, wird der Erbe die Erbschaft vernünftigerweise ausschlagen. Stellt sich danach jedoch heraus, dass der Nachlass erheblich höher ist als angenommen (z.B. später aufgetauchte Bankkonten), kann der Erbe berechtigt sein, die Ausschlagungserklärung wegen Irrtums anzufechten und das Erbe doch noch anzutreten.

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