Für [[Behördenbetreuer]] ist eine Haftpflichtversicherung nicht nötig, da die Schäden nach allgemeiner Auffassung durch den Dienstherrn/Arbeitgeber zu tragen sind. | Für [[Behördenbetreuer]] ist eine Haftpflichtversicherung nicht nötig, da die Schäden nach allgemeiner Auffassung durch den Dienstherrn/Arbeitgeber zu tragen sind. |