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* wenn über die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine [[Sterilisation]] (§ 1905 BGB) entschieden werden soll (§ 297 FamFG).
 
* wenn über die Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine [[Sterilisation]] (§ 1905 BGB) entschieden werden soll (§ 297 FamFG).
 
* seit 01.09.2009 ist ein Verfahrenspfleger auch zwingend bei der [[Sterbehilfe|Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen]] (§ 1904 Abs. 2 BGB) zu bestellen, wenn es zu einem betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren kommt (§ 298 FamFG).
 
* seit 01.09.2009 ist ein Verfahrenspfleger auch zwingend bei der [[Sterbehilfe|Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen]] (§ 1904 Abs. 2 BGB) zu bestellen, wenn es zu einem betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren kommt (§ 298 FamFG).
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*seit 26.2.2013 ist ein Verfahrenspfleger zwingend bei der Genehmigung einer [[Zwangsbehandlung]] zu bestellen (§ 312 FamFG)
    
==Unterbringungsverfahren==
 
==Unterbringungsverfahren==

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