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==Rechtsgrundlage==
 
==Rechtsgrundlage==
Die Rechtsgrundlage für die Meldepflicht ist derzeit noch in den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer zu finden, welches aber (infolge der Föderalismusreform) durch ein bundesweites Meldegesetz ersetzt werden soll.
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Die Rechtsgrundlage für die Meldepflicht ist derzeit noch in den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer zu finden. Das Melderecht ist trotz der seit 2006 eingeräumten Gesetzgebungsbefugnis des Bundes im Rahmen der Föderalismusreform erst mit Wirkung vom 1.5.2015 in einem Bundesmeldegesetz (BMG) geregelt worden (Gesetz vom vom 3. Mai 2013 (BGBl. I S 1084).  Bis dahin ist das Melderecht aufgeteilt zum einen in das bundesweit geltende Rahmenrecht, enthalten im Melderechtsrahmengesetz (MRRG), in den Details ausgeformt durch Meldegesetze der 16 Bundesländer. Diese waren zwar infolge der Vorgaben des MRRG ähnlich, enthielten aber, insbesondere für Fragen der Vertretungsbefugnis von Betreuern und Bevollmächtigten, Unterschiede im Detail.
    
==Pflicht bei Aufenthaltsbestimmung==
 
==Pflicht bei Aufenthaltsbestimmung==

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