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Das Sachverständigengutachten über die Testierfähigkeit eines geistig behinderten Erblassers hat sich, wenn dazu Anlass besteht, auch auf die Frage zu erstrecken, ob der Erblasser fähig und in der Lage war, sich im Zuge seiner Entscheidungsfindung einer Einflussnahme oder Manipulation Dritter zu entziehen.
 
Das Sachverständigengutachten über die Testierfähigkeit eines geistig behinderten Erblassers hat sich, wenn dazu Anlass besteht, auch auf die Frage zu erstrecken, ob der Erblasser fähig und in der Lage war, sich im Zuge seiner Entscheidungsfindung einer Einflussnahme oder Manipulation Dritter zu entziehen.
      
'''OLG München, Beschluss vom 14.08.2007, 31 Wx 16/07;''' MDR 2008, 212 = DNotZ 2008, 296 = FamRZ 2007, 2009 = FGPrax 2007, 274 = NJW-RR 2008, 164:
 
'''OLG München, Beschluss vom 14.08.2007, 31 Wx 16/07;''' MDR 2008, 212 = DNotZ 2008, 296 = FamRZ 2007, 2009 = FGPrax 2007, 274 = NJW-RR 2008, 164:
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Ist der Ehegatte infolge Demenz geschäfts- und testierunfähig, kann, wenn der andere Ehegatte, der zugleich Betreuer ist, das gemeinschaftliche Testament widerrufen will, für die Empfangnahme des Testamentswiderrufs Ergänzungsbetreuung angeordnet werden.
 
Ist der Ehegatte infolge Demenz geschäfts- und testierunfähig, kann, wenn der andere Ehegatte, der zugleich Betreuer ist, das gemeinschaftliche Testament widerrufen will, für die Empfangnahme des Testamentswiderrufs Ergänzungsbetreuung angeordnet werden.
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'''OLG Celle, Beschluss vom 13.02.2013, 1 Ws 54/13''':
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Veranlasst ein Betreuer einen Testierunfähigen, durch eine letztwillige Verfügung sich selbst oder einen Dritten als Begünstigten einzusetzen, kann hierin - durch Benutzen des Testierenden als undoloses Werkzeug gegen sich selbst - eine Untreue bzw. eine Teilnahme hieran begründet sein.
    
*[http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/testierfaehigkeit.html Weitere Rechtsprechungsbeispiele zur Testierunfähigkeit]
 
*[http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/testierfaehigkeit.html Weitere Rechtsprechungsbeispiele zur Testierunfähigkeit]

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