Die '''Vorsorgeregisterverordnung''' ist die Ausführungsvorschrift zu § 78a Bundesnotarordnung, wonach ein zentrales [[Vorsorgeregister]] für [[Vorsorgevollmacht]]en bei der Bundesnotarkammer eingerichtet wurde. Zweck ist die bessere Auffindbarkeit von Vorsorgevollmachten im Falle der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, um die Subsidiarität gem. § 1896 Abs. 2 BGB sicherstellen zu können. | Die '''Vorsorgeregisterverordnung''' ist die Ausführungsvorschrift zu § 78a Bundesnotarordnung, wonach ein zentrales [[Vorsorgeregister]] für [[Vorsorgevollmacht]]en bei der Bundesnotarkammer eingerichtet wurde. Zweck ist die bessere Auffindbarkeit von Vorsorgevollmachten im Falle der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, um die Subsidiarität gem. § 1896 Abs. 2 BGB sicherstellen zu können. |