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[[Bild:Vorsorgevollmachten.png|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]]
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Die '''Vorsorgeregisterverordnung''' ist die Ausführungsvorschrift zu § 78a Bundesnotarordnung, wonach ein zentrales [[Vorsorgeregister]] für [[Vorsorgevollmacht]]en bei der Bundesnotarkammer eingerichtet wurde. Zweck ist die bessere Auffindbarkeit von Vorsorgevollmachten im Falle der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, um die Subsidiarität gem. § 1896 Abs. 2 BGB sicherstellen zu können.
 
Die '''Vorsorgeregisterverordnung''' ist die Ausführungsvorschrift zu § 78a Bundesnotarordnung, wonach ein zentrales [[Vorsorgeregister]] für [[Vorsorgevollmacht]]en bei der Bundesnotarkammer eingerichtet wurde. Zweck ist die bessere Auffindbarkeit von Vorsorgevollmachten im Falle der Betreuungsbedürftigkeit des Vollmachtgebers, um die Subsidiarität gem. § 1896 Abs. 2 BGB sicherstellen zu können.
  

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