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Das Übereinkommen ist von Deutschland ratifiziert und im Bundesgesetzblatt (BGBL. 2007, Teil II, S. 323) veröffentlicht worden, ebenso ein Ausführungsgesetz dazu (BGBL. 2007, Teil I, S. 314).  
 
Das Übereinkommen ist von Deutschland ratifiziert und im Bundesgesetzblatt (BGBL. 2007, Teil II, S. 323) veröffentlicht worden, ebenso ein Ausführungsgesetz dazu (BGBL. 2007, Teil I, S. 314).  
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Mit der Ratifikation von Frankreich am 18.09.2008 wurde die Mindestzahl von 3 Staaten erreicht (außerdem noch Großbritannien, Landesteil Schottland), ein Inkrafttreten erfolgte zum 01.01.2009, seit 1.7.2009 gilt das Übereinkommen auch für die Schweiz sowie seit dem 1.3.2011 für Finnland und ab 1.11.2011 für Estland.
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Mit der Ratifikation von Frankreich am 18.09.2008 wurde die Mindestzahl von 3 Staaten erreicht (außerdem noch Großbritannien, Landesteil Schottland), ein Inkrafttreten erfolgte zum 01.01.2009, seit 1.7.2009 gilt das Übereinkommen auch für die Schweiz sowie seit dem 1.3.2011 für Finnland und ab 1.11.2011 für Estland sowie ab 1.8.2012 für die tschechische Republik.
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Weitere Staaten, die unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert haben, sind: Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Tschechische Republik, Zypern.
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Weitere Staaten, die unterzeichnet, aber bisher nicht ratifiziert haben, sind: Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Zypern.
    
Die zuständige zentrale Behörde nach dem genannten Abkommen ist in Deutschland das [http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2036868/DE/Themen/Buergerdienste/ErwSUE/ErwSUE__node.html?__nnn=true Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn].
 
Die zuständige zentrale Behörde nach dem genannten Abkommen ist in Deutschland das [http://www.bundesjustizamt.de/cln_115/nn_2036868/DE/Themen/Buergerdienste/ErwSUE/ErwSUE__node.html?__nnn=true Bundesamt für Justiz, 53094 Bonn].

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