Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
166 Bytes hinzugefügt ,  10:44, 10. Nov. 2012
Zeile 15: Zeile 15:     
Für die Tätigkeit seiner [[Vereinsbetreuer]] kann der Verein gem.  § 7 VBVG ([[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]]) [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung]] beantragen. Außerdem ist als [[befreiter Betreuer]] von einigen Formerfordernissen befreit, beispielsweise der [[Rechnungslegung]]spflicht.
 
Für die Tätigkeit seiner [[Vereinsbetreuer]] kann der Verein gem.  § 7 VBVG ([[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]]) [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung]] beantragen. Außerdem ist als [[befreiter Betreuer]] von einigen Formerfordernissen befreit, beispielsweise der [[Rechnungslegung]]spflicht.
 +
 +
Vereinsmitarbeiter können auch als [[Verfahrenspfleger]] bestellt werden. Der Vergütungsanspruch liegt wie beim Vereinsbetreuer beim Verein (§ 277 Abs. 4 FamFG).
    
==Querschnittsaufgaben==
 
==Querschnittsaufgaben==

Navigationsmenü