Für die Tätigkeit seiner [[Vereinsbetreuer]] kann der Verein gem. § 7 VBVG ([[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]]) [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung]] beantragen. Außerdem ist als [[befreiter Betreuer]] von einigen Formerfordernissen befreit, beispielsweise der [[Rechnungslegung]]spflicht. | Für die Tätigkeit seiner [[Vereinsbetreuer]] kann der Verein gem. § 7 VBVG ([[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]]) [[Aufwendungsersatz]] und [[Betreuervergütung]] beantragen. Außerdem ist als [[befreiter Betreuer]] von einigen Formerfordernissen befreit, beispielsweise der [[Rechnungslegung]]spflicht. |