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[[Bild:Betreuerwechsel2007.gif|thumb|300px|right|Betreuerwechsel 2007]]
 
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==Definition==
 
==Definition==
Ein '''Berufsbetreuer''' ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen ({{Zitat-dej|§|1896|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) im Rahmen eines entgeltlichen [[wikipedia:de:Gewerbe|Gewerbe]]s ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen [[wikipedia:de:Ausbildungsberuf|Ausbildungsberuf]] im Sinne des [[wikipedia:de:Berufsbildungsgesetz|Berufsbildungsgesetz]]es oder eines [[wikipedia:de:Studium|Studium]]s, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] für Erwachsene durch die Betreuung 1992) entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächliche [[wikipedia:de:Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]] beruflich in diesem Metier tätig waren (als sogenannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig [[wikipedia:de:Sozialarbeiter|Sozialarbeiter]]/-pädagogen, [[wikipedia:de:Altenpfleger|Alten-]] und [[wikipedia:de:Krankenpfleger|Krankenpfleger]], auch [[wikipedia:de:Verwaltungswirt|Verwaltungsfachkräfte]] und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend. [[Gesetzlicher Vertreter]] wäre besser. Den der gesetzliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähige]] Betreute selbst entschieden hätte. Eine Soziale- oder gar Gesundheitliche Betreuung hat der Betreuer nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, das diese ([[Berufsbetreuer#Betreuerpflichten |entsprechend des Willen des Betreuten]]) organisiert wird.  
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Ein '''Berufsbetreuer''' ist jemand, der in der Bundesrepublik Deutschland rechtliche Betreuungen ({{Zitat-dej|§|1896|bgb}} ff. [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]) im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit ausübt. Es handelt sich dabei nicht um einen [[wikipedia:de:Ausbildungsberuf|Ausbildungsberuf]] im Sinne des [[wikipedia:de:Berufsbildungsgesetz|Berufsbildungsgesetz]]es oder eines [[wikipedia:de:Studium|Studium]]s, sondern eine Tätigkeit, die sich in den letzten Jahrzehnten (insbesondere seit der Ablösung der [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] für Erwachsene durch die Betreuung 1992) entwickelt hat. Während vor 1992 hauptsächliche [[wikipedia:de:Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]] beruflich in diesem Metier tätig waren (als sogenannte Berufsvormünder), haben sich in den Jahren seit 1992 auch viele Menschen aus anderen Berufsgruppen (schwerpunktmäßig [[wikipedia:de:Sozialarbeiter|Sozialarbeiter]]/-pädagogen, [[wikipedia:de:Altenpfleger|Alten-]] und [[wikipedia:de:Krankenpfleger|Krankenpfleger]], auch [[wikipedia:de:Verwaltungswirt|Verwaltungsfachkräfte]] und Kaufleute) in diesem Beruf betätigt. Der Begriff "Betreuung" ist etwas irreführend. [[Gesetzlicher Vertreter]] wäre besser. Den der gesetzliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen zu treffen, die der Betreute nicht mehr selbst treffen kann, wobei diese im Grundsatz so getroffen werden müssen, wie es der [[Geschäftsfähigkeit|geschäftsfähige]] Betreute selbst entschieden hätte. Eine Soziale- oder gar Gesundheitliche Betreuung hat der Betreuer nicht zu leisten, sondern sich nur darum zu kümmern, das diese ([[Berufsbetreuer#Betreuerpflichten |entsprechend des Willen des Betreuten]]) organisiert wird.
    
== Berufliche Betreuungsführung und Rechtstatsachen ==
 
== Berufliche Betreuungsführung und Rechtstatsachen ==

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