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Bereits bei der [[Betreuerbestellung|Auswahl des Betreuers]] durch das Betreuungsgericht hat dieses zu berücksichtigen, dass ein Betreuer zu bestellen ist, welcher die Angelegenheiten des Betroffenen im zu bestimmenden [[Aufgabenkreis]] rechtlich besorgen kann und ihn im dazu notwendigen Umfang persönlich betreut ({{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 1 BGB).
 
Bereits bei der [[Betreuerbestellung|Auswahl des Betreuers]] durch das Betreuungsgericht hat dieses zu berücksichtigen, dass ein Betreuer zu bestellen ist, welcher die Angelegenheiten des Betroffenen im zu bestimmenden [[Aufgabenkreis]] rechtlich besorgen kann und ihn im dazu notwendigen Umfang persönlich betreut ({{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 1 BGB).
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Die persönliche Betreuung bedeutet nicht, dass der Betreuer eine persönliche Pflegeleistung oder hauswirtschaftliche Hilfe selbst leisten müsste. Gemeint ist, dass der Betreuer seinen Betreuten in angemessenen Abständen aufsucht oder dieser z.B. in das Büro des Betreuers kommt oder aber in sonstiger Weise (z.B. auch telefonisch) Kontakt hält, wobei die Art und die Häufigkeit von den aktuellen Bedürfnissen des Betroffenen, dem angeordneten Aufgabenkreis sowie der Notwendigkeit, wichtige anstehende Angelegenheiten mit dem Betreuten zu besprechen, abhängt ({{Zitat de §|1901|bgb}} Abs. 3 BGB).
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Die persönliche Betreuung bedeutet nicht, dass der Betreuer eine persönliche Pflegeleistung oder hauswirtschaftliche Hilfe selbst leisten müsste. Gemeint ist, dass der Betreuer seinen Betreuten in angemessenen Abständen aufsucht oder dieser z.B. in das Büro des Betreuers kommt oder aber in sonstiger Weise (z.B. auch telefonisch) Kontakt hält, wobei die Art und die Häufigkeit von den aktuellen Bedürfnissen des Betroffenen, dem angeordneten [[Aufgabenkreis]] sowie der Notwendigkeit, wichtige anstehende Angelegenheiten mit dem Betreuten zu besprechen, abhängt ({{Zitat de §|1901|bgb}} Abs. 3 BGB).
 
Der Betreuer hat aber ggf. [[wikipedia:de:Häusliche Pflege|häusliche Pflege]] und andere ambulante oder auch stationäre Hilfen zu veranlassen und deren tatsächliche Durchführung zu überprüfen.  
 
Der Betreuer hat aber ggf. [[wikipedia:de:Häusliche Pflege|häusliche Pflege]] und andere ambulante oder auch stationäre Hilfen zu veranlassen und deren tatsächliche Durchführung zu überprüfen.  
  

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