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Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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In welchem Rhytmus (z.B. jährlich) sollte ich meine Patientenverfügung als noch aktuell bestätigen? Kann ich dies handschriftlich auf einem Annex zur von einem Notar errichteten Patientenverfügung tun?


Hallo, dies ist nur ein Forum zu diesem Lexikon, nicht zum Betreuungsrecht. Dazu empfehle ich http://www.forum-betreuung.de Zur Frage dennoch: eine regelmäßige Bestätigung ist nach derzeitigem Recht (BGH-Rechtsprechung, Empfehlungen der Bundesärztekammer) nicht nötig. Horst Deinert 11:39, 31. Aug. 2008 (CEST)