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Für den Fall der im Verfahren unerkannt gebliebenen ´[[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] sei der davon Betroffene durch die Möglichkeit der Nichtigkeitsklage (§ 579 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO) ausreichend geschützt. Die einmonatige Frist für die Erhebung dieser Klage beginne mit der Zustellung der anzufechtenden Entscheidung an den gesetzlichen Vertreter bzw. im Falle der Wiedererlangung der Prozessfähigkeit nach vorübergehender Geschäftsunfähigkeit mit der erneuten Zustellung an die wieder prozessfähige Partei. Die Ausschlussfrist von fünf Jahren ab Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung gilt für die Nichtigkeitsklage wegen mangelnder gesetzlicher Vertretung nicht (§ 586 Abs. 3 ZPO).
 
Für den Fall der im Verfahren unerkannt gebliebenen ´[[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] sei der davon Betroffene durch die Möglichkeit der Nichtigkeitsklage (§ 579 Abs. 1 Ziff. 4 ZPO) ausreichend geschützt. Die einmonatige Frist für die Erhebung dieser Klage beginne mit der Zustellung der anzufechtenden Entscheidung an den gesetzlichen Vertreter bzw. im Falle der Wiedererlangung der Prozessfähigkeit nach vorübergehender Geschäftsunfähigkeit mit der erneuten Zustellung an die wieder prozessfähige Partei. Die Ausschlussfrist von fünf Jahren ab Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung gilt für die Nichtigkeitsklage wegen mangelnder gesetzlicher Vertretung nicht (§ 586 Abs. 3 ZPO).
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'''Rechtsprechung:'''
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*'''BGH, Beschluss vom 23.09.2021 - I ZB 20/21''', WM 2021, 2340:
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# Bei der Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf gegen eine prozessunfähige natürliche Person, die mangels hinreichender Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht in der Lage ist, einen natürlichen Willen zur Vornahme der von ihr geschuldeten Handlung zu bilden, keine Zwangshaft verhängt werden.
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#Bei der gegen eine prozessunfähige natürliche Person gerichteten Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO darf gegen den Bevollmächtigten des Schuldners keine Zwangshaft verhängt werden.
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#Bei der gegen eine prozessunfähige natürliche Person gerichteten Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer nicht vertretbaren Handlung nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist ein Zwangsgeld stets gegen den Schuldner und nicht gegen den gesetzlichen Vertreter festzusetzen.
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#Einer prozessunfähigen natürlichen Person ist die Vornahme einer nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu erwirkenden Handlung nicht unmöglich, wenn die Handlung durch deren Bevollmächtigten vorgenommen werden kann.
    
== Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen==
 
== Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen==
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[http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/der-suizidgefaehrdete-schuldner-in-der-zwangsversteigerung-321050 Besprechung bei Rechtslupe.de]
 
[http://www.rechtslupe.de/zivilrecht/der-suizidgefaehrdete-schuldner-in-der-zwangsversteigerung-321050 Besprechung bei Rechtslupe.de]
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'''LG Ravensburg, Beschluss vom 12.08.2020 - 1 T 27/20''':
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#Für die Durchführung der Zwangsräumung muss der Räumungsschuldner prozessfähig sein.
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#Zweifelt der Gerichtsvollzieher an der Prozessfähigkeit einer Partei des Vollstreckungsverfahrens, hat er ein psychiatrisches bzw. neurologisches Sachverständigengutachten über die Geschäfts- und Prozessfähigkeit der betroffenen Partei einzuholen.
    
==Restschuldbefreiung==
 
==Restschuldbefreiung==
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# Die Erklärung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Gläubiger- und Forderungsverzeichnis nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist höchstpersönlicher Natur und nicht der Stellvertretung zugänglich.
 
# Die Erklärung der Richtigkeit und Vollständigkeit des Gläubiger- und Forderungsverzeichnis nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO ist höchstpersönlicher Natur und nicht der Stellvertretung zugänglich.
 
# Neben dem Betreuer ist deshalb auch der Betreute verpflichtet, eine Wissenserklärung mit abzugeben, sofern es keine Hinweise gibt, dass der Betreute tatsächlich nicht in der Lage ist, eine entsprechende Erklärung abzugeben.
 
# Neben dem Betreuer ist deshalb auch der Betreute verpflichtet, eine Wissenserklärung mit abzugeben, sofern es keine Hinweise gibt, dass der Betreute tatsächlich nicht in der Lage ist, eine entsprechende Erklärung abzugeben.
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'''Landgericht Hamburg, Beschluss vom 08.03.2019 - 330 T 14/19''', NZI 2019, 384
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Für die Abtretungserklärung nach § 287 Abs. 2 InsO benötigt der Betreuer die betreuungsgerichtliche Genehmigung nach § 1812 BGB.
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'''AG Hannover, Beschl. v. 24.03.2020 – 904 IK 109/20 - 4''', NZI 2020, 799
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Selbst dann, wenn man annimmt, dass Wissenserklärungen, die im Rahmen der Formulare gem. § 305 Abs. 1 InsO abzugeben sind, höchstpersönlichen Charakter haben, ist eine Ausnahme jedenfalls dann zu machen, wenn der Schuldner zu einer Erklärungsabgabe aus physischen oder psychischen Gründen nicht in der Lage ist.
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'''LG Hamburg, Urt. v. 20.9.2021 – 304 O 407/20'''
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Stellt der Nachlasspfleger verspätet Insolvenzantrag, macht er sich gegenüber dem Nachlass uU schadensersatzpflichtig. Der Schaden kann dann in einer vor Antragstellung entnommenen Nachlasspflegervergütung bestehen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
 
[[Mahnverfahren]]
 
[[Mahnverfahren]]
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==Podcast betroyt.de==
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*[https://betroyt.de/podcast/#51 Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Zwangsvollstreckungen]
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*[https://betroyt.de/podcast/ Zu allen Betroyt.de-Podcasts]
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
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*[https://www.verbraucherzentrale.nrw/sites/default/files/2018-05/Arbeitshilfe_InsO_komplett_2018.pdf Arbeitshilfe der Verbraucherzentrale NRW (PDF)]
 
*[http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/arbeitshilfen/2010/arbeitshilfen-p-konto.html Arbeitshilfen zum Pfändungsschutzkonto]
 
*[http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/arbeitshilfen/2010/arbeitshilfen-p-konto.html Arbeitshilfen zum Pfändungsschutzkonto]
 
*[http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkonto.html Infos zum Pfändungsschutzkonto]
 
*[http://www.sozialleistungen.info/fin/bankprodukte/girokonto/pfaendungsschutzkonto.html Infos zum Pfändungsschutzkonto]
 
*[http://www.elo-forum.org/attachments/schulden/25729d1247489323-info-pfaendungsschutzkonto-01-07-2010-bgbl-39-seite-1707-.-10-07-2009-pfaendungsschutzkonto.pdf Gesetzliche Regelung zum Pfändungsschutzkonto (PDF)]
 
*[http://www.elo-forum.org/attachments/schulden/25729d1247489323-info-pfaendungsschutzkonto-01-07-2010-bgbl-39-seite-1707-.-10-07-2009-pfaendungsschutzkonto.pdf Gesetzliche Regelung zum Pfändungsschutzkonto (PDF)]
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*[https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/neuregelungen-pkofog/ Änderungen zum Pfändungsschutzkonto ab 1.12.2021]
 
*[http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen85.c.1599.de#insolvenz Merkblätter zur Restschuldbefreiung]
 
*[http://www.amtsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen85.c.1599.de#insolvenz Merkblätter zur Restschuldbefreiung]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/btg/btg27.pdf Was tun, wenn der Betreute Schulden hat]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/btg/btg27.pdf Was tun, wenn der Betreute Schulden hat]
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===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
 
===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/zivil-und-zivilprozessrecht/?cHash=18420295cff699699e8a33ce5fb56622 Brosey/Lütgens: Zivil- und Zivilprozessrecht für Betreuer]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/zivil-und-zivilprozessrecht/ Brosey/Lütgens: Zivil- und Zivilprozessrecht für Betreuer]
    
===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===

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