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==Registrierung im Vorsorgeregister==
 
==Registrierung im Vorsorgeregister==
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Es ist empfehlenswert, die Vorsorgevollmacht beim zentralen [[Vorsorgeregister]] der Bundesnotarkammer zu registrieren. Die Registriergebühr beträgt z.Zt. 18,50 Euro. Am 31.12.2008 waren dort bereits 823.765 Vollmachten registriert.
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Es ist empfehlenswert, die Vorsorgevollmacht beim zentralen [[Vorsorgeregister]] der Bundesnotarkammer zu registrieren. Die Registriergebühr beträgt z.Zt. 18,50 Euro. Ende 2016 waren dort rund 3,5 Mio. Vollmachten registriert.
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[[Vormundschaftsgericht]]e erhalten Auskunft aus dem Register. Internetadresse: http://www.vorsorgeregister.de.  Registriervordrucke gibt es auch bei [[Betreuungsbehörde]]n, [[Betreuungsverein]]en und Notaren. Siehe auch unten unter [[Formulare]].
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[[VBetreuungsgericht]]e erhalten Auskunft aus dem Register. Internetadresse: http://www.vorsorgeregister.de.  Registriervordrucke gibt es auch bei [[Betreuungsbehörde]]n, [[Betreuungsverein]]en und Notaren. Siehe auch unten unter [[Formulare]].
    
==Inkrafttreten nicht gesetzlich geregelt==
 
==Inkrafttreten nicht gesetzlich geregelt==

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