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Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.07.2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§{{Zitat de §|78a|bnoto}} ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen ([[Vorsorgeregisterverordnung]]) können seit 01.03.2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro, bei Online-Registrierung preiswerter). Auskunft aus dem Register erhalten im Bedarfsfall das [[Vormundschaftsgericht]] (ab 1.9.2009 Betreuungsgericht) und das Landgericht.
 
Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.07.2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§{{Zitat de §|78a|bnoto}} ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen ([[Vorsorgeregisterverordnung]]) können seit 01.03.2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro, bei Online-Registrierung preiswerter). Auskunft aus dem Register erhalten im Bedarfsfall das [[Vormundschaftsgericht]] (ab 1.9.2009 Betreuungsgericht) und das Landgericht.
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Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann. Ab 01.09.2009 können auch isolierte Betreuungsverfügungen (ohne Vorsorgevollmacht) eingetragen werden.  
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Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann. Ab 01.09.2009 können auch isolierte [[Betreuungsverfügung]]en (ohne Vorsorgevollmacht) eingetragen werden.  
    
Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2008 fragten Vormundschaftsgerichte insgesamt 179.499 das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab im 1. Halbjahr 2009 gab es 102.862 Anfragen.
 
Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2008 fragten Vormundschaftsgerichte insgesamt 179.499 das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab im 1. Halbjahr 2009 gab es 102.862 Anfragen.
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Anderseits bekommen [[Betreuungsbehörde]]n, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem [[wikipedia:de:Organspende|Organspende]]ausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren.
 
Anderseits bekommen [[Betreuungsbehörde]]n, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem [[wikipedia:de:Organspende|Organspende]]ausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren.
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[[Betreuungsverfügung]]en (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bei den Vormundschaftsgerichten hinterlegt werden. In Bremen ist auch die Hinterlegung von Vollmachten (mit und ohne Betreuungsverfügungen) möglich. In Bayern ist eine früher mögliche Hinterlegung bei den Gerichten wieder abgeschafft worden.
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[[Betreuungsverfügung]]en (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Saarland]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Thüringen]]) bei den Vormundschaftsgerichten/Betreuungsgerichten hinterlegt werden. In [[Bremen]] ist auch die Hinterlegung von Vollmachten (mit und ohne Betreuungsverfügungen) möglich. In [[Bayern]] ist eine früher mögliche Hinterlegung bei den Gerichten wieder abgeschafft worden.
    
===Registrierung von Vorsorgevollmachten===
 
===Registrierung von Vorsorgevollmachten===

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