Vorsorgeregister: Unterschied zwischen den Versionen

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==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)==
 
==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)==
Die Bundesnotarkammer führt seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Vormundschaftsgericht]] zu vermeiden. Ende September 2008 waren dort bereits 763.727 Vollmachten registriert (siehe auch Grafik rechts).
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Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Ende 2018 waren dort über 4 Mio. Vollmachten registriert. Davon waren rund 75% mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts).  
  
 
Das gesetzliche [[Betreuungsverfahren]] (§§ 1896 ff. BGB) ist [[wikipedia:de:Subsidiarität|subsidiär]], das bedeutet, eine Betreuer soll nur bestellt werden, wenn dazu Bedarf besteht; bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dieser Bedarf in der Regel nicht.
 
Das gesetzliche [[Betreuungsverfahren]] (§§ 1896 ff. BGB) ist [[wikipedia:de:Subsidiarität|subsidiär]], das bedeutet, eine Betreuer soll nur bestellt werden, wenn dazu Bedarf besteht; bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dieser Bedarf in der Regel nicht.
  
Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31. Juli 2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§{{Zitat de §|78a|bnoto}} ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen ([[Vorsorgeregisterverordnung]]) können seit 1. März 2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro). Auskunft aus dem Register erhält das [[Vormundschaftsgericht]].
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Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.07.2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§{{Zitat de §|78a|bnoto}} ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen ([[Vorsorgeregisterverordnung]]) können seit 01.03.2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro, bei Online-Registrierung preiswerter). Auskunft aus dem Register erhalten im Bedarfsfall das Betreuungsgericht und das Landgericht.
  
Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen/Betreuungsverfügungen gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Anderseits bekommen [[Betreuungsbehörde]]n, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem [[wikipedia:de:Organspende|Organspende]]ausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren.
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Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann? Seit 01.09.2009 können auch isolierte [[Betreuungsverfügung]]en (ohne Vorsorgevollmacht) eingetragen werden, sowie Patientenverfügungen.  
  
[[Betreuungsverfügung]]en (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bei den Vormundschaftsgerichten hinterlegt werden.
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Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2015 fragten Betreuungsgerichte insgesamt 223.419 mal das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab.
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[[Bild:Anfragen_vorsorgeregister.gif|thumb|300px|right|Abfragen beim Vorsorgeregister]]
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Anderseits bekommen [[Betreuungsbehörde]]n, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem [[wikipedia:de:Organspende|Organspende]]ausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren.
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[[Betreuungsverfügung]]en (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Saarland]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Thüringen]]) bei den Betreuungsgerichten hinterlegt werden. In [[Bremen]]  und Sachsen-Anhalt ist auch die Hinterlegung von Vollmachten (mit und ohne Betreuungsverfügungen) möglich. In [[Bayern]] ist eine früher mögliche Hinterlegung bei den Gerichten wieder abgeschafft worden.
  
 
===Registrierung von Vorsorgevollmachten===
 
===Registrierung von Vorsorgevollmachten===
 
* [http://www.vorsorgeregister.de Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer]
 
* [http://www.vorsorgeregister.de Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer]
* [http://bundesrecht.juris.de/vregv/BJNR031800005.html Vorsorgeregisterverordnung]
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* [[Vorsorgeregisterverordnung]]
* [https://www.zvr-online.de/dokumente/VRegGebS(02.12.2005).pdf Gebührensatzung zum Vorsorgeregister]
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* [http://www.vorsorgeregister.de/ZVR-Zentrales-Vorsorgeregister/Rechtsgrundlagen/index.php Weitere Rechtsgrundlagen zum Vorsorgeregister]
* [http://www.bmj.bund.de/files/-/2742/Formular%20P.pdf Meldeformular zum Vorsorgeregister]
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*[http://www.vorsorgeregister.de/Notar-Rechtsanwalt-Service/Papierverfahren/Meldeformulare.php Formulare zum Vorsorgeregister]
* [http://www.bmj.bund.de/files/-/2743/Formular%20PZ.pdf Ergänzungsblatt zum Meldeformular]
 
  
 
==Statistische Daten zum Vorsorgeregister==
 
==Statistische Daten zum Vorsorgeregister==
*[http://www.elrv.info/_downloads/zvr/ZVR_Jahresbericht_2005.pdf Jahresbericht 2005 des Vorsorgeregisters (PDF)]
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*[http://www.vorsorgeregister.de/Presse/Jahresbericht.php Jahresberichte des Vorsorgeregisters (PDF)]
*[http://www.elrv.info/_downloads/zvr/ZVR_Jahresbericht_2006.pdf Jahresbericht 2006 des Vorsorgeregisters (PDF)]
 
*[http://www.elrv.info/_downloads/zvr/ZVR_Jahresbericht_2007.pdf Jahresbericht 2007 des Vorsorgeregisters (PDF)]
 
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Betreuungsvorsorge.pdf Grafische Auswertungen der Daten 2005 - 2007 (PDF)]
 
  
 
==Literatur==
 
==Literatur==
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/so-sorge-ich-vor/ Blaß/Fiala: So sorge ich vor – das umfassende Vorsorgepaket]
 
*Bund: Automatisiertes Register über Vorsorgevollmachten - und seine Kosten; BtPrax 2005, 223
 
*Bund: Automatisiertes Register über Vorsorgevollmachten - und seine Kosten; BtPrax 2005, 223
  
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{{Quelle Wikipedia|Vorsorgevollmacht| 27. August  2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vorsorgevollmacht&oldid=20737753}}<div id="wikia-credits"><br /><br /><small>From [http://betreuungsrecht.wikia.com Betreuungsrecht-Lexikon], a [http://www.wikia.com Wikia] wiki.</small></div>
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{{Quelle Wikipedia|Vorsorgevollmacht| 27. August  2006|3=http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vorsorgevollmacht&oldid=20737753}}

Version vom 18. September 2020, 15:43 Uhr

Registrierte Vorsorgevollmachten

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)

Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der Vorsorgeregisterverordnung seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem Vorsorgevollmachten eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht zu vermeiden. Ende 2018 waren dort über 4 Mio. Vollmachten registriert. Davon waren rund 75% mit einer Patientenverfügung kombiniert (siehe auch Grafik rechts).

Das gesetzliche Betreuungsverfahren (§§ 1896 ff. BGB) ist subsidiär, das bedeutet, eine Betreuer soll nur bestellt werden, wenn dazu Bedarf besteht; bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dieser Bedarf in der Regel nicht.

Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.07.2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§§ 78a ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen (Vorsorgeregisterverordnung) können seit 01.03.2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro, bei Online-Registrierung preiswerter). Auskunft aus dem Register erhalten im Bedarfsfall das Betreuungsgericht und das Landgericht.

Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann? Seit 01.09.2009 können auch isolierte Betreuungsverfügungen (ohne Vorsorgevollmacht) eingetragen werden, sowie Patientenverfügungen.

Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen / Betreuungsverfügungen gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2015 fragten Betreuungsgerichte insgesamt 223.419 mal das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter Betreuungsverfahren ab.

Abfragen beim Vorsorgeregister

Anderseits bekommen Betreuungsbehörden, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem Organspendeausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren.

Betreuungsverfügungen (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen) bei den Betreuungsgerichten hinterlegt werden. In Bremen und Sachsen-Anhalt ist auch die Hinterlegung von Vollmachten (mit und ohne Betreuungsverfügungen) möglich. In Bayern ist eine früher mögliche Hinterlegung bei den Gerichten wieder abgeschafft worden.

Registrierung von Vorsorgevollmachten

Statistische Daten zum Vorsorgeregister

Literatur


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