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| [[Bild:Vorsorgevollmachten.gif|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]] | | [[Bild:Vorsorgevollmachten.gif|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]] |
| ==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)== | | ==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)== |
− | Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Am 31.12.2012 waren dort bereits 1.856.594 Vollmachten registriert. Davon waren rund 2/3 mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts). | + | Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Ende 2018 waren dort über 4 Mio. Vollmachten registriert. Davon waren rund 75% mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts). |
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| Das gesetzliche [[Betreuungsverfahren]] (§§ 1896 ff. BGB) ist [[wikipedia:de:Subsidiarität|subsidiär]], das bedeutet, eine Betreuer soll nur bestellt werden, wenn dazu Bedarf besteht; bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dieser Bedarf in der Regel nicht. | | Das gesetzliche [[Betreuungsverfahren]] (§§ 1896 ff. BGB) ist [[wikipedia:de:Subsidiarität|subsidiär]], das bedeutet, eine Betreuer soll nur bestellt werden, wenn dazu Bedarf besteht; bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dieser Bedarf in der Regel nicht. |
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| Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.07.2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§{{Zitat de §|78a|bnoto}} ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen ([[Vorsorgeregisterverordnung]]) können seit 01.03.2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro, bei Online-Registrierung preiswerter). Auskunft aus dem Register erhalten im Bedarfsfall das Betreuungsgericht und das Landgericht. | | Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.07.2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§{{Zitat de §|78a|bnoto}} ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen ([[Vorsorgeregisterverordnung]]) können seit 01.03.2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro, bei Online-Registrierung preiswerter). Auskunft aus dem Register erhalten im Bedarfsfall das Betreuungsgericht und das Landgericht. |
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− | Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann? Seit 01.09.2009 können auch isolierte [[Betreuungsverfügung]]en (ohne Vorsorgevollmacht) eingetragen werden. | + | Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann? Seit 01.09.2009 können auch isolierte [[Betreuungsverfügung]]en (ohne Vorsorgevollmacht) eingetragen werden, sowie Patientenverfügungen. |
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− | Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2011 fragten Betreuungsgerichte insgesamt 233.403 mal das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab. | + | Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2015 fragten Betreuungsgerichte insgesamt 223.419 mal das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab. |
| [[Bild:Anfragen_vorsorgeregister.gif|thumb|300px|right|Abfragen beim Vorsorgeregister]] | | [[Bild:Anfragen_vorsorgeregister.gif|thumb|300px|right|Abfragen beim Vorsorgeregister]] |
| Anderseits bekommen [[Betreuungsbehörde]]n, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem [[wikipedia:de:Organspende|Organspende]]ausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren. | | Anderseits bekommen [[Betreuungsbehörde]]n, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem [[wikipedia:de:Organspende|Organspende]]ausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren. |
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− | [[Betreuungsverfügung]]en (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Saarland]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Thüringen]]) bei den Vormundschaftsgerichten/Betreuungsgerichten hinterlegt werden. In [[Bremen]] und Sachsen-Anhalt ist auch die Hinterlegung von Vollmachten (mit und ohne Betreuungsverfügungen) möglich. In [[Bayern]] ist eine früher mögliche Hinterlegung bei den Gerichten wieder abgeschafft worden. | + | [[Betreuungsverfügung]]en (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Saarland]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Thüringen]]) bei den Betreuungsgerichten hinterlegt werden. In [[Bremen]] und Sachsen-Anhalt ist auch die Hinterlegung von Vollmachten (mit und ohne Betreuungsverfügungen) möglich. In [[Bayern]] ist eine früher mögliche Hinterlegung bei den Gerichten wieder abgeschafft worden. |
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| ===Registrierung von Vorsorgevollmachten=== | | ===Registrierung von Vorsorgevollmachten=== |
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| ==Literatur== | | ==Literatur== |
− | *[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/so-sorge-ich-vor/?cHash=5ec5c799e9145c9042246d802dc2acc8 Blaß/Fiala: So sorge ich vor – das umfassende Vorsorgepaket] | + | *[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/so-sorge-ich-vor/ Blaß/Fiala: So sorge ich vor – das umfassende Vorsorgepaket] |
| *Bund: Automatisiertes Register über Vorsorgevollmachten - und seine Kosten; BtPrax 2005, 223 | | *Bund: Automatisiertes Register über Vorsorgevollmachten - und seine Kosten; BtPrax 2005, 223 |
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