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[[Bild:Vorsorgevollmachten.gif|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]]
 
[[Bild:Vorsorgevollmachten.gif|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]]
 
==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)==
 
==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)==
Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Am 31.12.2012 waren dort bereits 1.856.594 Vollmachten registriert. Davon waren rund 2/3 mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts).  
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Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Am 31.12.2015 waren dort bereits 3.031.223 Vollmachten registriert. Davon waren rund 75% mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts).  
    
Das gesetzliche [[Betreuungsverfahren]] (§§ 1896 ff. BGB) ist [[wikipedia:de:Subsidiarität|subsidiär]], das bedeutet, eine Betreuer soll nur bestellt werden, wenn dazu Bedarf besteht; bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dieser Bedarf in der Regel nicht.
 
Das gesetzliche [[Betreuungsverfahren]] (§§ 1896 ff. BGB) ist [[wikipedia:de:Subsidiarität|subsidiär]], das bedeutet, eine Betreuer soll nur bestellt werden, wenn dazu Bedarf besteht; bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dieser Bedarf in der Regel nicht.
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Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann? Seit 01.09.2009 können auch isolierte [[Betreuungsverfügung]]en (ohne Vorsorgevollmacht) eingetragen werden.  
 
Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann? Seit 01.09.2009 können auch isolierte [[Betreuungsverfügung]]en (ohne Vorsorgevollmacht) eingetragen werden.  
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Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2011 fragten Betreuungsgerichte insgesamt 233.403 mal das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab.
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Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2015 fragten Betreuungsgerichte insgesamt 223.419 mal das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab.
 
[[Bild:Anfragen_vorsorgeregister.gif|thumb|300px|right|Abfragen beim Vorsorgeregister]]
 
[[Bild:Anfragen_vorsorgeregister.gif|thumb|300px|right|Abfragen beim Vorsorgeregister]]
 
Anderseits bekommen [[Betreuungsbehörde]]n, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem [[wikipedia:de:Organspende|Organspende]]ausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren.
 
Anderseits bekommen [[Betreuungsbehörde]]n, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem [[wikipedia:de:Organspende|Organspende]]ausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren.
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[[Betreuungsverfügung]]en (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Saarland]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Thüringen]]) bei den Vormundschaftsgerichten/Betreuungsgerichten hinterlegt werden. In [[Bremen]]  und Sachsen-Anhalt ist auch die Hinterlegung von Vollmachten (mit und ohne Betreuungsverfügungen) möglich. In [[Bayern]] ist eine früher mögliche Hinterlegung bei den Gerichten wieder abgeschafft worden.
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[[Betreuungsverfügung]]en (keine Vorsorgevollmachten) können in einigen Bundesländern (z. Zt. [[Hessen]], [[Niedersachsen]], [[Saarland]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]], [[Thüringen]]) bei den Betreuungsgerichten hinterlegt werden. In [[Bremen]]  und Sachsen-Anhalt ist auch die Hinterlegung von Vollmachten (mit und ohne Betreuungsverfügungen) möglich. In [[Bayern]] ist eine früher mögliche Hinterlegung bei den Gerichten wieder abgeschafft worden.
    
===Registrierung von Vorsorgevollmachten===
 
===Registrierung von Vorsorgevollmachten===

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