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Wichtig: die vorläufige Betreuung endet (anders als die endgültige [[Betreuerbestellung]]) mit Zeitablauf. Wird vor dem Terminsablauf keine Verlängerung ausgesprochen oder die endgültige Betreuerbestellung vorgenommen, endet die Betreuertätigkeit und der Betroffene ist ohne [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]]. Der bisherige Betreuer ist dann weder berechtigt, weiterhin tätig zu werden, noch hat er für die Zeit nach dem Terminsablauf einen Vergütungsanspruch (siehe unten). Besteht weiterhin ein Betreuungsbedarf, sollte der vorläufige Betreuer das Gericht auf jeden Fall rechtzeitig vor der Beendigung der einstweiligen Anordnung auf die Notwendigkeit der Verlängerung bzw. entgültigen Bestellung aufmerksam machen. Rechtshandlungen, die der bisherige Betreuer in einer solchen "betreuerlosen" Zeit tätigt, sind schwebend unwirksam ({{Zitat de §|179|bgb}} BGB).
 
Wichtig: die vorläufige Betreuung endet (anders als die endgültige [[Betreuerbestellung]]) mit Zeitablauf. Wird vor dem Terminsablauf keine Verlängerung ausgesprochen oder die endgültige Betreuerbestellung vorgenommen, endet die Betreuertätigkeit und der Betroffene ist ohne [[gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]]. Der bisherige Betreuer ist dann weder berechtigt, weiterhin tätig zu werden, noch hat er für die Zeit nach dem Terminsablauf einen Vergütungsanspruch (siehe unten). Besteht weiterhin ein Betreuungsbedarf, sollte der vorläufige Betreuer das Gericht auf jeden Fall rechtzeitig vor der Beendigung der einstweiligen Anordnung auf die Notwendigkeit der Verlängerung bzw. entgültigen Bestellung aufmerksam machen. Rechtshandlungen, die der bisherige Betreuer in einer solchen "betreuerlosen" Zeit tätigt, sind schwebend unwirksam ({{Zitat de §|179|bgb}} BGB).
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Rechtsprechung:
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'''Rechtsprechung:'''
 
      
'''OLG Rostock, Beschluss vom 15.8.2006 - Az: 3 W 54/06''': Betreuungsanordnung kann auch nach Ablauf überprüft    werden:
 
'''OLG Rostock, Beschluss vom 15.8.2006 - Az: 3 W 54/06''': Betreuungsanordnung kann auch nach Ablauf überprüft    werden:
    
Auch dann, wenn die Befristung einer Betreuung bereits abgelaufen ist, kann die Rechtmäßigkeit einer Betreuungsanordnung noch überprüft werden, da die Betreuungsanordnung den Betroffenen in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt. Der effektive Rechtsschutz gebietet es daher, dem Betroffenen zuzubilligen, daß er den Grundrechtseingriff auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen läßt.
 
Auch dann, wenn die Befristung einer Betreuung bereits abgelaufen ist, kann die Rechtmäßigkeit einer Betreuungsanordnung noch überprüft werden, da die Betreuungsanordnung den Betroffenen in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt. Der effektive Rechtsschutz gebietet es daher, dem Betroffenen zuzubilligen, daß er den Grundrechtseingriff auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen läßt.
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'''OLG München, Beschluss vom 23. Januar 2008, 33 Wx 196/08:'''
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Sorgt das Vormundschaftsgericht nach einstweiliger Anordnung einer zivilrechtlichen [[Unterbringung]] nicht unverzüglich für die [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]], ist die Unterbringungsmaßnahme von Anfang an rechtswidrig (vgl. BGHZ 150, 45 = NJW 2002, 1801).
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Erledigt sich die Unterbringungsmaßnahme während des Beschwerdeverfahrens, können die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse auferlegt werden, wenn das Verfahren nicht rechtsfehlerfrei durchgeführt worden ist.
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Einer sofortigen weiteren Beschwerde mit entsprechendem Antrag steht nicht entgegen, dass das Landgericht in Unkenntnis der zwischenzeitlich eingetretenen Erledigung die [[Beschwerde]]  zurückgewiesen hat.
    
==Vorläufige Betreuung für Bluttransfusion - Auch bei Zeugen Jehovas möglich==
 
==Vorläufige Betreuung für Bluttransfusion - Auch bei Zeugen Jehovas möglich==
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