Vertreterdokumentation

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Eine Vertreterdokumentation ist

  • die Feststellung der Behandlungswünsche und/oder des mutmaßlichen Willens
  • einer auf unbestimmte Zeit oder dauerhaft nicht einwilligungsfähigen Person
  • für den Fall künftiger gesundheitlicher Krisen
  • durch den Bevollmächtigten oder Betreuer ("Vertreter") gemäß § 1901a Abs. 2 Satz 1 BGB.

Sie kommt vor allem dann zum Tragen, wenn der Vertreter in einer akuten Situation nicht erreichbar ist und keine konkreten Hinweise für eine andere Beurteilung des Willens des Betroffenen vorliegen.

Sie erfüllt damit eine ähnliche Funktion wie eine Patientenverfügung. Im Gegensatz zur Patientenverfügung wird die Vertreterdokumentation jedoch nicht vom Betreuten selbst, sondern von dessen Vertreter (Betreuer/Bevollmächtigter) unterschrieben.

Somit kann eine Vertreterdokumentation auch dann erstellt werden, wenn der Betreute mangels Einwilligungsfähigkeit nicht (mehr) in der Lage ist, selbst eine Patientenverfügung zu erstellen.

Die Grundlage für eine vom Betreuer/Bevollmächtigten erstellte Vertreterdokumentation können sein:

  • Aktuelle Äußerungen (verbal und/oder nonverbal) des Betreuten
  • Aussagen einer Patientenverfügung (die z.B. aber die aktuelle Gesundheitssituation nicht ausreichend berücksichtigt)
  • Behandlungswünsche (frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, die Festlegungen für konkrete Situationen enthalten)
  • der Mutmaßliche Wille (Der aufgrund konkreter Anhaltspunkte ermittelt wurde, z.B. aufgrund verbaler oder nonverbaler Äußerungen oder vom Betreuten bekannter Einstellungen, Vorstellungen und Werte. Es ist geboten, festzuhalten, woher dieses Wissen über die Person stammt.)