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Die Abgrenzung des [[Aufgabenkreis]]es der Vermögenssorge gegenüber einigen weiteren typischen Aufgabenkreisen, ist bisweilen schwierig. So haben in der Vergangenheit einzelne Gerichte festgestellt, dass Zweifel daran bestehen, ob die Geltendmachung von Sozialhilfe oder von Unterhaltsansprüchen zur Vermögenssorge gehört. Gerade wenn es um sozialrechtliche Ansprüche gehört, kommt es auch zu Korrespondenzen mit dem [[Vertretung gegenüber Behörden|Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten]]. Oft ist es so, dass einzelne Aufgaben mehreren Aufgabenkreisen zugeordnet werden können. Das OLG Zweibrücken sieht Unterhalt nicht als Teil der Vermögenssorge an: FamRZ 2000, 1324 = NJW-RR 2001, 151 (mit Anm. Hellmann in Rechtsdienst der Lebenshilfe 2001,90).
 
Die Abgrenzung des [[Aufgabenkreis]]es der Vermögenssorge gegenüber einigen weiteren typischen Aufgabenkreisen, ist bisweilen schwierig. So haben in der Vergangenheit einzelne Gerichte festgestellt, dass Zweifel daran bestehen, ob die Geltendmachung von Sozialhilfe oder von Unterhaltsansprüchen zur Vermögenssorge gehört. Gerade wenn es um sozialrechtliche Ansprüche gehört, kommt es auch zu Korrespondenzen mit dem [[Vertretung gegenüber Behörden|Aufgabenkreis Behördenangelegenheiten]]. Oft ist es so, dass einzelne Aufgaben mehreren Aufgabenkreisen zugeordnet werden können. Das OLG Zweibrücken sieht Unterhalt nicht als Teil der Vermögenssorge an: FamRZ 2000, 1324 = NJW-RR 2001, 151 (mit Anm. Hellmann in Rechtsdienst der Lebenshilfe 2001,90).
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Nach Auffassung des LG Hamburg (DNotI-Report 2000, 86) umfaßt der Aufgabenkreis "Vermögenssorge" auch die Entgegennahme des Testamentswiderrufs. Grundsätzlich seien davon alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen umfaßt, die darauf gerichtet seien, das Vermögen des Betreuten zu erhalten und zu vermehren (vgl. LG Berlin Rpfleger 1976, 60, 61). Zwar könne es zwischen den Bereichen "Vermögenssorge" und "Personensorge" Überschneidungen geben. So falle etwa die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und die Beantragung von Sozialhilfe für den Betreuten in den Bereich der "Personensorge" und nicht in den der "Vermögenssorge" (vgl. LG Köln FamRZ 1998, 919). Die Entgegennahme des Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments betreffe jedoch nahezu ausschließlich die Frage des Übergangs von aktivem und passivem Vermögen von Todes wegen und habe damit eindeutig einen vermögensrechtlichen Schwerpunkt. Auch aus dem in § 1901 Abs. 2 BGB normierten Gebot der Vermögenserhaltung und Vermögensmehrung zugunsten des Betreuten ergebe sich nichts anderes, da dieses Gebot nur im Innenverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem gelte und keine Außenwirkung auf den Umfang der Vertretungsmacht habe.
    
==Geltendmachung von Zahlungsansprüchen==
 
==Geltendmachung von Zahlungsansprüchen==
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Gehört zum [[Aufgabenkreis]] des Betreuers die [[Vermögenssorge]], kann auch der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber dem Betreuer erklärt werden.
 
Gehört zum [[Aufgabenkreis]] des Betreuers die [[Vermögenssorge]], kann auch der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber dem Betreuer erklärt werden.
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'''OLG Celle, Beschl v 8.4.2008, 14 W 16/08'''
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Verjährungsbeginn: Maßgebliche Person für die Tatsachenkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen bei Bestellung eines Betreuers für die Vermögenssorge ist der Betreuer.
    
==Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter==
 
==Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter==
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*Wesche: Gerichtliche Genehmigung bei der Geldverwaltung; BtPrax 2004, 49
 
*Wesche: Gerichtliche Genehmigung bei der Geldverwaltung; BtPrax 2004, 49
 
*Wüstenberg: Die Genehmigungspflicht des Betreuers zur Abhebung oder Überweisung von Beträgen bis 3.000 Euro; Rpfleger 2005, 177
 
*Wüstenberg: Die Genehmigungspflicht des Betreuers zur Abhebung oder Überweisung von Beträgen bis 3.000 Euro; Rpfleger 2005, 177
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==Videos und Podcasts==
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-49-vermogen-i-erste-schritte-bei-ubertragung-der-vermogenssorge/ Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Vermögenssorge]
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-18-konto-warum-sich-ein-zweites-girokonto-lohnt/ Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Girokonto]
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*[https://youtu.be/YyogwJ0mNmE Youtube-Video (Betreuerschmiede) zur Geldanlage]
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*[https://youtu.be/JvMhrfWTJjs Youtube-Video zur Bargeldverwaltung (Betreuerschmiede)]
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Internes/Materialien/211130_BGTalk_III_PPP_Vermoegenssorge.pdf BGT-Präsentation zur neuen Vermögenssorge (2023, Uwe Harm)]
 
*[https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/vermoegenssorge Juraforum - Urteilsübersicht Thema Vermögenssorge]
 
*[https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/vermoegenssorge Juraforum - Urteilsübersicht Thema Vermögenssorge]
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===für den Verkehr mit Banken===
 
===für den Verkehr mit Banken===
 
*[http://www.rechtlichebetreuung.de/26-bank-kontostand.pdf Anfrage zum Kontostand an Banken]
 
*[http://www.rechtlichebetreuung.de/26-bank-kontostand.pdf Anfrage zum Kontostand an Banken]
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Bankanfrage.doc Weitere Anfrage an Bank über Kontostände (Word)]
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*[https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/dl_fo_basiskonto_antrag_abschluss.pdf;jsessionid=43E17F51847189CE551FDD39F6F21B5D.1_cid503?__blob=publicationFile&v=1 Antrag auf Basiskonto]
 
*[[wikipedia:de:Freistellungsauftrag|Wikipedia-Infos zum Freistellungsauftrag]]
 
*[[wikipedia:de:Freistellungsauftrag|Wikipedia-Infos zum Freistellungsauftrag]]
 
*[https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2 Schufa-Selbstauskunft einholen]
 
*[https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2 Schufa-Selbstauskunft einholen]
*[http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Anlagen/Konto_Depot_Vollmacht.html Kontovollmacht für Bevollmächtigte (Bundesjustizministerium)]
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*[https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Formulare/Konto_und_Depotvollmacht.html Kontovollmacht für Bevollmächtigte (Bundesjustizministerium)]
 
*[http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/arbeitshilfen/2010/recht-auf-girokonto.html Vordrucke und Infos zum Recht auf ein Girokonto]
 
*[http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/arbeitshilfen/2010/recht-auf-girokonto.html Vordrucke und Infos zum Recht auf ein Girokonto]
  

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