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Gehört zum [[Aufgabenkreis]] des Betreuers die [[Vermögenssorge]], kann auch der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber dem Betreuer erklärt werden.
 
Gehört zum [[Aufgabenkreis]] des Betreuers die [[Vermögenssorge]], kann auch der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber dem Betreuer erklärt werden.
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'''OLG Celle, Beschl v 8.4.2008, 14 W 16/08'''
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Verjährungsbeginn: Maßgebliche Person für die Tatsachenkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen bei Bestellung eines Betreuers für die Vermögenssorge ist der Betreuer.
    
==Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter==
 
==Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter==

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