− | Der '''Verfahrenspfleger''' hat die Aufgabe, im Verfahren vor dem [[Vormundschaftsgericht]], ab 1.9.2009 Betreuungsgericht (auf Bestellung eines [[Betreuer]]s oder Anordnung einer [[Unterbringung]]) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, [[Rechtsmittel]] einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. | + | Der '''Verfahrenspfleger''' hat die Aufgabe, im Verfahren vor dem [[Vormundschaftsgericht]], ab 1.9.2009 Betreuungsgericht (auf Bestellung eines [[Betreuer]]s oder Anordnung einer [[Unterbringung]]) die Interessen des Betroffenen zu vertreten und kann hier Anträge stellen, [[Rechtsmittel]] einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. |