Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
736 Bytes hinzugefügt ,  21:00, 16. Dez. 2021
Zeile 42: Zeile 42:     
==Vergütung==
 
==Vergütung==
Der Verfahrenspfleger wird nach § 277 FamFG, wie ein [[wikipedia:de:Vormund|Vormund]] vergütet, mit einem Stundensatz von zwischen 19,50 und 33,50 Euro (je nach Qualifikation) zuzügl. MWSt. Die Vergütung erfolgt stets aus der Staatskasse. Diese kann aber dem Betreuten die Verfahrenspflegervergütung im Rahmen der [[Gerichtskosten]] als Auslagen in Rechnung stellen, wenn der Betreute über mehr als 2.600 Euro Vermögen verfügt. Außerdem erhält der Verfahrenspfleger [[Aufwendungsersatz]]. Die Verfahrenspflegervergütung kann dem Betreuten als Teil der [[Gerichtskosten]] gem. § 93a KostO in Rechnung gestellt werden.
+
Der Verfahrenspfleger wird nach § 277 FamFG, wie ein [[wikipedia:de:Vormund|Vormund]] vergütet, mit einem [[Stundensatz]] von zwischen 23 und 39 Euro (je nach Qualifikation) zuzügl. MWSt. Die Vergütung erfolgt stets aus der Staatskasse. Diese kann aber dem Betreuten die Verfahrenspflegervergütung im Rahmen der [[Gerichtskosten]] als Auslagen in Rechnung stellen, wenn der Betreute über mehr als 5.000 Euro Vermögen verfügt. Außerdem erhält der Verfahrenspfleger [[Aufwendungsersatz]]. Die Verfahrenspflegervergütung kann dem Betreuten als Teil der [[Gerichtskosten]] gem. dem GNotKG in Rechnung gestellt werden.
    
Rechtsprechung:  
 
Rechtsprechung:  
Zeile 67: Zeile 67:  
Hat das Betreuungsgericht den anwaltlichen Verfahrenspfleger in einem Verfahren über die Genehmigung einer [[Unterbringung]] nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB einerseits und einer [[unterbringungsähnliche Maßnahme| freiheitsentziehenden Maßnahme]] nach § 1906 Abs. 4 BGB andererseits bestellt, kann er beide Tätigkeiten jeweils nach Nr. 6300 VV RVG abrechnen; es handelt sich insoweit nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG.
 
Hat das Betreuungsgericht den anwaltlichen Verfahrenspfleger in einem Verfahren über die Genehmigung einer [[Unterbringung]] nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB einerseits und einer [[unterbringungsähnliche Maßnahme| freiheitsentziehenden Maßnahme]] nach § 1906 Abs. 4 BGB andererseits bestellt, kann er beide Tätigkeiten jeweils nach Nr. 6300 VV RVG abrechnen; es handelt sich insoweit nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG.
   −
'''OLG Naumburg, Bes vom 06.05.2013, 2 Wx 54/12''':
+
'''OLG Naumburg, Beschl vom 06.05.2013, 2 Wx 54/12''', FamRZ 2014, 235:
    
Die abgeschlossene Hochschulausbildung als Diplom-Museologe ist in ihrem Kernbereich nicht darauf ausgerichtet, auch die Aufgaben eines Verfahrenspflegers im nachlassgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren auszuüben, so dass ein erhöhter  
 
Die abgeschlossene Hochschulausbildung als Diplom-Museologe ist in ihrem Kernbereich nicht darauf ausgerichtet, auch die Aufgaben eines Verfahrenspflegers im nachlassgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren auszuüben, so dass ein erhöhter  
 
Vergütungssatz nicht gerechtfertigt ist.
 
Vergütungssatz nicht gerechtfertigt ist.
 +
 +
'''BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - XII ZB 485/20''':
 +
 +
# Die Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers stellt eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung dar, bei der der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde nicht entgegensteht, dass es sich bei der Hauptsache um ein Eilverfahren im Sinne des § 70 Abs. 4 FamFG handelt.
 +
# Die Zubilligung eines festen Geldbetrags an den Verfahrenspfleger schließt dessen Ansprüche auf Vergütung und Aufwendungsersatz, die sich aus seiner Tätigkeit in einer nachfolgenden Instanz ergeben, nicht aus.
       
Info: Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält ab 1.9.2009 gem. § 158 Abs. 7 FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro.
 
Info: Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält ab 1.9.2009 gem. § 158 Abs. 7 FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro.
 +
 +
==Podcast betroyt.de==
 +
*[https://betroyt.de/podcast/#14 Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Verfahrenspfleger]
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==

Navigationsmenü