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==Vergütung==
 
==Vergütung==
Der Verfahrenspfleger wird nach § 277 FamFG, wie ein [[wikipedia:de:Vormund|Vormund]] vergütet, mit einem Stundensatz von zwischen 19,50 und 33,50 Euro (je nach Qualifikation) zuzügl. MWSt. Die Vergütung erfolgt stets aus der Staatskasse. Diese kann aber dem Betreuten die Verfahrenspflegervergütung im Rahmen der [[Gerichtskosten]] als Auslagen in Rechnung stellen, wenn der Betreute über mehr als 2.600 Euro Vermögen verfügt. Außerdem erhält der Verfahrenspfleger [[Aufwendungsersatz]]. Die Verfahrenspflegervergütung kann dem Betreuten als Teil der [[Gerichtskosten]] gem. § 93a KostO in Rechnung gestellt werden.
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Der Verfahrenspfleger wird nach § 277 FamFG, wie ein [[wikipedia:de:Vormund|Vormund]] vergütet, mit einem [[Stundensatz]] von zwischen 23 und 39 Euro (je nach Qualifikation) zuzügl. MWSt. Die Vergütung erfolgt stets aus der Staatskasse. Diese kann aber dem Betreuten die Verfahrenspflegervergütung im Rahmen der [[Gerichtskosten]] als Auslagen in Rechnung stellen, wenn der Betreute über mehr als 5.000 Euro Vermögen verfügt. Außerdem erhält der Verfahrenspfleger [[Aufwendungsersatz]]. Die Verfahrenspflegervergütung kann dem Betreuten als Teil der [[Gerichtskosten]] gem. dem GNotKG in Rechnung gestellt werden.
    
Rechtsprechung:  
 
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Hat das Betreuungsgericht den anwaltlichen Verfahrenspfleger in einem Verfahren über die Genehmigung einer [[Unterbringung]] nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB einerseits und einer [[unterbringungsähnliche Maßnahme| freiheitsentziehenden Maßnahme]] nach § 1906 Abs. 4 BGB andererseits bestellt, kann er beide Tätigkeiten jeweils nach Nr. 6300 VV RVG abrechnen; es handelt sich insoweit nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG.
 
Hat das Betreuungsgericht den anwaltlichen Verfahrenspfleger in einem Verfahren über die Genehmigung einer [[Unterbringung]] nach § 1906 Abs. 1 bis 3 BGB einerseits und einer [[unterbringungsähnliche Maßnahme| freiheitsentziehenden Maßnahme]] nach § 1906 Abs. 4 BGB andererseits bestellt, kann er beide Tätigkeiten jeweils nach Nr. 6300 VV RVG abrechnen; es handelt sich insoweit nicht um dieselbe Angelegenheit im Sinne des § 15 Abs. 2 Satz 1 RVG.
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'''OLG Naumburg, Bes vom 06.05.2013, 2 Wx 54/12''':
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'''OLG Naumburg, Beschl vom 06.05.2013, 2 Wx 54/12''', FamRZ 2014, 235:
    
Die abgeschlossene Hochschulausbildung als Diplom-Museologe ist in ihrem Kernbereich nicht darauf ausgerichtet, auch die Aufgaben eines Verfahrenspflegers im nachlassgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren auszuüben, so dass ein erhöhter  
 
Die abgeschlossene Hochschulausbildung als Diplom-Museologe ist in ihrem Kernbereich nicht darauf ausgerichtet, auch die Aufgaben eines Verfahrenspflegers im nachlassgerichtlichen Vergütungsfestsetzungsverfahren auszuüben, so dass ein erhöhter  
 
Vergütungssatz nicht gerechtfertigt ist.
 
Vergütungssatz nicht gerechtfertigt ist.
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'''BGH, Beschluss vom 24. Februar 2021 - XII ZB 485/20''':
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# Die Entscheidung über Vergütung und Aufwendungsersatz eines Verfahrenspflegers stellt eine selbständig anfechtbare Nebenentscheidung dar, bei der der Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde nicht entgegensteht, dass es sich bei der Hauptsache um ein Eilverfahren im Sinne des § 70 Abs. 4 FamFG handelt.
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# Die Zubilligung eines festen Geldbetrags an den Verfahrenspfleger schließt dessen Ansprüche auf Vergütung und Aufwendungsersatz, die sich aus seiner Tätigkeit in einer nachfolgenden Instanz ergeben, nicht aus.
       
Info: Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält ab 1.9.2009 gem. § 158 Abs. 7 FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro.
 
Info: Der neue Verfahrensbeistand eines Minderjährigen erhält ab 1.9.2009 gem. § 158 Abs. 7 FamFG nur noch eine Pauschalvergütung von 350/550 Euro.
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==Podcast betroyt.de==
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*[https://betroyt.de/podcast/#14 Betroyt-de-Podcast von Rechtsanwalt Roy Kreutzer zum Thema Verfahrenspfleger]
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==
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* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/376940906X/internetsevon-21 Bienwald: Verfahrenspflegschaftsrecht ][http://www.horstdeinert.de/rezensionen.htm#bienwald Buchrezension ], ISBN 376940906X
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/376940906X/internetsevon-21 Bienwald: Verfahrenspflegschaftsrecht ][http://www.horstdeinert.de/rezensionen.htm#bienwald Buchrezension ], ISBN 376940906X
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3638729567/internetsevon-21 Binder: Rechtlicher Leitfaden für gerichtliche Verfahrenspflegschaften (§§ 50, 67 FGG)]
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3638729567/internetsevon-21 Binder: Rechtlicher Leitfaden für gerichtliche Verfahrenspflegschaften (§§ 50, 67 FGG)]
*[https://shop.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung-und-pflege/verfahrenspflegschaft-in-betreuungs-und-unterbrin/?cHash=a8c76ba429692c9f2f5ef4fc4c24b1f8 Harm: Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen], ISBN 3898174379, [http://www.socialnet.de/rezensionen/695.php Buchrezension]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/verfahrenspflegschaft-in-betreuungs-und-unterbrin/ Harm: Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen], ISBN 3898174379, [http://www.socialnet.de/rezensionen/695.php Buchrezension]
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3789073849/internetsevon-21 Röchling: Handbuch Anwalt des Kindes. Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche ], ISBN 3789073849
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3789073849/internetsevon-21 Röchling: Handbuch Anwalt des Kindes. Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche ], ISBN 3789073849
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3518288202/internetsevon-21 Salgo: Anwalt des Kindes ], ISBN 3518288202
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3518288202/internetsevon-21 Salgo: Anwalt des Kindes ], ISBN 3518288202
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*Koritz: Der Verfahrenspfleger im [[Unterbringungsverfahren]] nach § 1631b BGB – das Spannungsfeld zwischen einer Bestellung nach § 50 und § 70b FGG, FPR 2006, 42
 
*Koritz: Der Verfahrenspfleger im [[Unterbringungsverfahren]] nach § 1631b BGB – das Spannungsfeld zwischen einer Bestellung nach § 50 und § 70b FGG, FPR 2006, 42
 
*Koritz: Vom Verfahrenspfleger zum Verfahrensbeistand - wird nun alles gut?  FPR 2009, 331
 
*Koritz: Vom Verfahrenspfleger zum Verfahrensbeistand - wird nun alles gut?  FPR 2009, 331
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* [http://193.197.34.225/ZHEAF/diskussionspapiere/Kunkel00_1.pdf Kunkel: Datenschutz bei der Verfahrenspflegschaft (PDF)]
 
*Leeb/Weber: Patient wieder Willen; BtPrax 2013, 95
 
*Leeb/Weber: Patient wieder Willen; BtPrax 2013, 95
 
*Menne: Der Verfahrensbeistand im neuen FamFG, ZKJ 2009, 68
 
*Menne: Der Verfahrensbeistand im neuen FamFG, ZKJ 2009, 68
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*Bienwald: Zur Vergütung des Verfahrenspflegers; FamRZ 2005, 392
 
*Bienwald: Zur Vergütung des Verfahrenspflegers; FamRZ 2005, 392
 
*Blumental: Vergütung von Verfahrenspflegern nach dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz, JurBüro 1998, 509
 
*Blumental: Vergütung von Verfahrenspflegern nach dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz, JurBüro 1998, 509
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*[https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/download/106380/Aufsatz_Rpfleger_4_16.pdf Felix: Die Vergütung von berufsmäßigen Verfahrenspflegern und Verfahrensbeiständen; Rpfleger 2016, 189]
 
*Keuter: Haftet der Verfahrensbeistand für Dolmetscherkosten? FamRZ 2014, 1971
 
*Keuter: Haftet der Verfahrensbeistand für Dolmetscherkosten? FamRZ 2014, 1971
 
*Kirsch: Die Vergütung des Verfahrenspflegers, Rpfleger 1992, 379
 
*Kirsch: Die Vergütung des Verfahrenspflegers, Rpfleger 1992, 379

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