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# Auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs.4 BGB, wenn dem Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll (im Anschluss an Senatsbeschl v 12.9.2012 XII ZB 543/11 FamRZ 2012, 1866).
 
# Auch im Rahmen einer genehmigten Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB bedarf es der gesonderten betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach § 1906 Abs.4 BGB, wenn dem Betroffenen durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll (im Anschluss an Senatsbeschl v 12.9.2012 XII ZB 543/11 FamRZ 2012, 1866).
 
# Ohne ausdrücklichen Antrag des Betreuers kann eine unterbringungsähnliche Maßnahme nur genehmigt werden, wenn sich aus dem Verhalten des Betreuers ergibt, dass er die Genehmigung wünscht.
 
# Ohne ausdrücklichen Antrag des Betreuers kann eine unterbringungsähnliche Maßnahme nur genehmigt werden, wenn sich aus dem Verhalten des Betreuers ergibt, dass er die Genehmigung wünscht.
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'''LG Arnsberg, Beschluss vom 27. August 2015 – 5 T 229/15''':
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Zur Erforderlichkeit freiheitsentziehenden Maßnahmen (hier : Niederflurbett als milderes Mittel).
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Bei der Genehmigung freiheitsbeschränkender Maßnahmen sind auch die tatsächlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Verfügt ein Heim nur über eine begrenzte Anzahl an Niederflurbetten, so kann die Anordnung der Freiheitsbeschränkung „Bettgitter zu den Bettruhezeiten und Sitzhose im Rollstuhl“ erforderlich sein, so dass der Einsatz eines Niederflurbettes nicht als milderes Mittel in Betracht kommt. Lediglich die Heimaufsicht – und nicht das mit der Sache befasste Gericht oder der Betreuer – ist berechtigt und ggf. verpflichtet, die einzelne Einrichtungen zur Anschaffung von zusätzlichen Niederflurbetten verpflichten.
    
==Rechtsprechung zur Frage der Freiheitsentziehung in der eigenen Wohnung==
 
==Rechtsprechung zur Frage der Freiheitsentziehung in der eigenen Wohnung==

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