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Betreuer sind häufig verunsichert, wie sie im Falle des Todes der betreuten Person verfahren sollen. Das Betreueramt erlischt mit dem Tod. Daher hat der bisherige Betreuer, sobald die betreute Person tot ist, grundsätzlich keinerlei [[Betreuerpflichten|Pflichten]] und keine Rechte mehr diesbezüglich, insbesondere kein Recht mehr, über die Konten des Verstorbenen zu verfügen. Nach Eintritt des Todes des Betreuten entfällt die Berechtigung und die Verpflichtung des Betreuers, das [[Vermögenssorge|Vermögen des Betreuten]] zu verwalten, Verfügungen zu treffen und die Erben belastende Rechtsgeschäfte abzuschließen.
 
Betreuer sind häufig verunsichert, wie sie im Falle des Todes der betreuten Person verfahren sollen. Das Betreueramt erlischt mit dem Tod. Daher hat der bisherige Betreuer, sobald die betreute Person tot ist, grundsätzlich keinerlei [[Betreuerpflichten|Pflichten]] und keine Rechte mehr diesbezüglich, insbesondere kein Recht mehr, über die Konten des Verstorbenen zu verfügen. Nach Eintritt des Todes des Betreuten entfällt die Berechtigung und die Verpflichtung des Betreuers, das [[Vermögenssorge|Vermögen des Betreuten]] zu verwalten, Verfügungen zu treffen und die Erben belastende Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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Durch den Tod des Betreuten endet das Betreuungsverhältnis ohne einen gerichtlichen [[Aufhebung der Betreuung|Aufhebungsbeschluss]]. Alle Rechte und Pflichten des Betreuten stehen nunmehr dem Erben oder der [[wikipedia:de:Erbengemeinschaft|Erbengemeinschaft]] zu. Das ist so selbstverständlich, dass es nicht einmal direkt im Gesetz steht. Es lässt sich aber indirekt aus den §§ 1908i I 1, {{Zitat de §|1893|bgb}} I, {{Zitat de §|1698b|bgb}} BGB entnehmen. Einen  Aufhebungsbeschluss des [[Betreuungsgericht]]es gibt es beim Tod des Betreuten nicht.  
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Durch den Tod des Betreuten endet das Betreuungsverhältnis ohne einen gerichtlichen [[Aufhebung der Betreuung|Aufhebungsbeschluss]]. Alle Rechte und Pflichten des Betreuten stehen nunmehr dem Erben oder der [[wikipedia:de:Erbengemeinschaft|Erbengemeinschaft]] zu. Das ist so selbstverständlich, dass es (bis 31.12.2022) nicht einmal direkt im Gesetz steht (ab 1.1.23 in § 1870 BGB neu). Es lässt sich aber indirekt aus den §§ 1908i I 1, {{Zitat de §|1893|bgb}} I, {{Zitat de §|1698b|bgb}} BGB entnehmen. Einen  Aufhebungsbeschluss des [[Betreuungsgericht]]es gibt es beim Tod des Betreuten nicht.  
    
Immer noch enden fast 90 % aller Betreuungen mit dem Tode des Betreuten.
 
Immer noch enden fast 90 % aller Betreuungen mit dem Tode des Betreuten.
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Die Bestellung eines vorläufigen Betreuers für die genannten [[Aufgabenkreis]]e erschien erforderlich, ungeachtet der Tatsache, dass die Betr. tot im Sinne des Gesetzes ist... Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, daß die Entscheidung des vorläufigen Betreuers über das Abschalten der funktionserhaltenden Apparate vor Entbindung oder Tod der Leibesfrucht im Mutterleib einer [[Genehmigungspflichten|Genehmigung]] durch das Gericht bedarf. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Genehmigung nicht mehr erforderlich.
 
Die Bestellung eines vorläufigen Betreuers für die genannten [[Aufgabenkreis]]e erschien erforderlich, ungeachtet der Tatsache, dass die Betr. tot im Sinne des Gesetzes ist... Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, daß die Entscheidung des vorläufigen Betreuers über das Abschalten der funktionserhaltenden Apparate vor Entbindung oder Tod der Leibesfrucht im Mutterleib einer [[Genehmigungspflichten|Genehmigung]] durch das Gericht bedarf. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Genehmigung nicht mehr erforderlich.
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'''Amtsgericht Würzburg, Beschluss vom 13. Februar 2018 – 25 XVII 208/18''':
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'''Amtsgericht Würzburg, Beschluss vom 13.2.2018 – 25 XVII 208/18''', BtPrax 2019, 20 = FamRZ 2019, 1821
    
# Für eine schwangere Frau, deren Hirnfunktionen ausgefallen sind, kann ein Betreuer bestellt werden. Aufgrund der Schwangerschaft besteht ein Fürsorgebedarf in Hinblick auf die weitere Behandlung der Betroffenen.
 
# Für eine schwangere Frau, deren Hirnfunktionen ausgefallen sind, kann ein Betreuer bestellt werden. Aufgrund der Schwangerschaft besteht ein Fürsorgebedarf in Hinblick auf die weitere Behandlung der Betroffenen.
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==Vergütungsanspruch==
 
==Vergütungsanspruch==
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'''OLG München, 09.08.2006 - 33 Wx 249/05'''
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# Wenn das Betreuungsverfahren mit dem Tod des Betreuten endet, ist die Tätigkeit des Betreuers zeitanteilig nur bis zum Todestag zu vergüten. Abwicklungstätigkeiten wie z.B. die Schlussabrechnung sind mit der vorherigen Pauschalvergütung abgegolten (im Anschluss an OLG Köln, Beschl. v. 5.4.2006, 16 Wx 49/06, OLGR Köln 2006,571; OLG Dresden, Beschl.v.23.1.2006, 3 W 1523/05).
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#Soweit der Betreuer nach dem Tod des Betroffenen (über die Abwicklung hinaus) Geschäfte besorgt, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können, bis der Erbe anderweitig Fürsoge treffen kann (§ 1698b BGB), sind diese Tätigeiten auf der Basis einer Einzelaufstellung nach Zeitaufwand konkret zu vergüten.
    
'''BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - XII ZB 83/14''':
 
'''BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - XII ZB 83/14''':
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
[[Bestattung]], [[Bestattungsvertrag]], [[Schlusstätigkeiten]], [[Testierfähigkeit]], [[Erbausschlagung]]
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[[Bestattung]], [[Bestattungsvertrag]], [[Schlusstätigkeiten]], [[Organspende]], [[Testierfähigkeit]], [[Erbausschlagung]]
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==Videos und Podcasts==
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*[https://youtu.be/EwfYQD6f8Q4 Youtube-Video (Betreuerschmiede) zum Thema Bestattung]
    
==Weblinks==
 
==Weblinks==
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==Vordrucke==
 
==Vordrucke==
*[http://www.horstdeinert.de/lexikon/Todesfall.doc Mitteilung an Betreuungsgericht über Todesfall]
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*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/Allgemeine_Anmerkungen/6_Mitteilung___ber_den_Tod_des_Betreuten.pdf Mitteilung an Gericht über Todesfall]
*[http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/betreuung/arbeitshilfen_ehrenamtliche_betreuer/2_Arbeitshilfen_und_Formulare_fuer_das_gerichtliche_Betreuungsverfahren/Allgemeine_Anmerkungen/6_Mitteilung___ber_den_Tod_des_Betreuten.pdf Weitere Mitteilung über Tpdesfall]
   
*[http://www.ag-gelsenkirchenbuer.nrw.de/service/formulare/zwischentext_formulare_betreuung/schlussbericht.pdf Schlussbericht für  Betreuer (PDF)]
 
*[http://www.ag-gelsenkirchenbuer.nrw.de/service/formulare/zwischentext_formulare_betreuung/schlussbericht.pdf Schlussbericht für  Betreuer (PDF)]
 
*[http://bestattungsplanung.de/images/attach/172-checkliste_todesfall.pdf  Checkliste zum Todesfall]
 
*[http://bestattungsplanung.de/images/attach/172-checkliste_todesfall.pdf  Checkliste zum Todesfall]

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