Keine Testierunfähigkeit bei nur intermittierenden psychopathologischen Störungen - Zeigt sich eine erhebliche Befundbesserung nach einem Hirninfarkt sowie nur teilweise psychopathologische Störungen kann eine zeitweise Testierfähigkeit nicht ausgeschlossen werden. Der Tatrichter hat sich als medizinischer Laie nur mit den Lücken und Widersprüchen eines Gutachtens auseinanderzusetzen. | Keine Testierunfähigkeit bei nur intermittierenden psychopathologischen Störungen - Zeigt sich eine erhebliche Befundbesserung nach einem Hirninfarkt sowie nur teilweise psychopathologische Störungen kann eine zeitweise Testierfähigkeit nicht ausgeschlossen werden. Der Tatrichter hat sich als medizinischer Laie nur mit den Lücken und Widersprüchen eines Gutachtens auseinanderzusetzen. |