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Keine Testierunfähigkeit bei nur intermittierenden psychopathologischen Störungen -  Zeigt sich eine erhebliche Befundbesserung nach einem Hirninfarkt sowie nur teilweise psychopathologische Störungen kann eine zeitweise Testierfähigkeit nicht ausgeschlossen werden. Der Tatrichter hat sich als medizinischer Laie nur mit den Lücken und Widersprüchen eines Gutachtens auseinanderzusetzen.  
 
Keine Testierunfähigkeit bei nur intermittierenden psychopathologischen Störungen -  Zeigt sich eine erhebliche Befundbesserung nach einem Hirninfarkt sowie nur teilweise psychopathologische Störungen kann eine zeitweise Testierfähigkeit nicht ausgeschlossen werden. Der Tatrichter hat sich als medizinischer Laie nur mit den Lücken und Widersprüchen eines Gutachtens auseinanderzusetzen.  
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'''OLG München, Beschluss vom 14.08.2007, 31 Wx 16/07;''' NJW-RR 2008, 164:
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'''OLG München, Beschluss vom 14.08.2007, 31 Wx 16/07;''' MDR 2008, 212 = DNotZ 2008, 296 = FamRZ 2007, 2009 = FGPrax 2007, 274 = NJW-RR 2008, 164:
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Es gibt keine nach Schwierigkeitsgraden abgestufe Testierfähigkeit.
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*[http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/testierfaehigkeit.html Weitere Rechtsprechungsbeispiele zur Testierunfähigkeit]
 
*[http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/testierfaehigkeit.html Weitere Rechtsprechungsbeispiele zur Testierunfähigkeit]

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