# Der Betreuer eines volljährigen Strafantragsberechtigten kann einen wirksamen Strafantrag für den Betreuten stellen, wenn das Betreuungsgericht seinen [[Aufgabenkreis]] ausdrücklich auf die Stellung von Strafanträgen erweitert hat. Weder der allgemeine Aufgabenkreis der [[Vermögenssorge]] noch der der [[Vertretung gegenüber Behörden]] enthalten dieses höchstpersönliche Recht. | # Der Betreuer eines volljährigen Strafantragsberechtigten kann einen wirksamen Strafantrag für den Betreuten stellen, wenn das Betreuungsgericht seinen [[Aufgabenkreis]] ausdrücklich auf die Stellung von Strafanträgen erweitert hat. Weder der allgemeine Aufgabenkreis der [[Vermögenssorge]] noch der der [[Vertretung gegenüber Behörden]] enthalten dieses höchstpersönliche Recht. |