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Leitsatz: Einem 80-jährigen Angeklagten, der seit sieben Jahren unter Betreuung steht, ist auch dann, wenn nur die Verurteilung zu einer geringfügigen Geldstrafe droht, ein Pflichtverteidiger beizuordnen.
 
Leitsatz: Einem 80-jährigen Angeklagten, der seit sieben Jahren unter Betreuung steht, ist auch dann, wenn nur die Verurteilung zu einer geringfügigen Geldstrafe droht, ein Pflichtverteidiger beizuordnen.
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'''OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 – 2 Ws 23 – 25/13 – 2 Ws 23/13 – 2 Ws 24/13 – 2 Ws 25/13''':
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Eine Betreuerin mit dem Aufgabenkreis “Vertretung gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Gerichten” ist nicht befugt, sofortige Beschwerde gegen den einen Betreuten betreffenden Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung einzulegen. Legt sie dennoch die Beschwerde ein, ist das Rechtsmittel als unzulässig zurückzuweisen und die Kosten sind von der Betreuerin zu tragen.
    
====Verhandlungsunfähigkeit====
 
====Verhandlungsunfähigkeit====

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