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Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei (oder dem Gericht) irgendwelche Angaben zu machen. Er kann die Aussage sowohl komplett verweigern, als auch erklären, dass er nur in Anwesenheit eines Beistandes Angaben machen werde. Macht er dagegen nach ordnungsgemäßer Belehrung i.S.v. § 136 Abs. 1 S. 2 StPO Angaben, sind diese grundsätzlich verwertbar. Bei einem Beschuldigten, der einen Betreuer hat, kann die Entscheidung des BGH vom 12.10.1993 - 1 StR 475/93 von Bedeutung sein: Hat der Betreute infolge eines geistigen Defektes die ihm erteilte Belehrung über sein Schweigerecht (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO) nicht verstehen können, ist die gemachte Aussage in der Hauptverhandlung nur mit seiner Zustimmung verwertbar (BGH BGHSt 39, 349 = NJW 1994, 333 = NStZ 1994, 95 = MDR 1994, 192 = StV 1994, 4).
 
Der Beschuldigte ist nicht verpflichtet, gegenüber der Polizei (oder dem Gericht) irgendwelche Angaben zu machen. Er kann die Aussage sowohl komplett verweigern, als auch erklären, dass er nur in Anwesenheit eines Beistandes Angaben machen werde. Macht er dagegen nach ordnungsgemäßer Belehrung i.S.v. § 136 Abs. 1 S. 2 StPO Angaben, sind diese grundsätzlich verwertbar. Bei einem Beschuldigten, der einen Betreuer hat, kann die Entscheidung des BGH vom 12.10.1993 - 1 StR 475/93 von Bedeutung sein: Hat der Betreute infolge eines geistigen Defektes die ihm erteilte Belehrung über sein Schweigerecht (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO) nicht verstehen können, ist die gemachte Aussage in der Hauptverhandlung nur mit seiner Zustimmung verwertbar (BGH BGHSt 39, 349 = NJW 1994, 333 = NStZ 1994, 95 = MDR 1994, 192 = StV 1994, 4).
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'''Geldstrafe vom Betreuer aus Barbetrag zu zahlen?'''
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Das AG Gießen vertrat in einem Strafverfahren gegen einen Betreuer wegen Strafvereitelung kürzlich die Auffassung, dass der Betreuer dafür hätte sorgen müssen, dass die Geldstrafe des Betreuten aus dessen Sozialhilfe-Taschengeld gezahlt werde: [http://www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/richter-zieht-schlussstrich_13679548.htm Pressemeldung dazu]
    
===Rechtsprechung===
 
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