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Ein '''Sterilisationsbetreuer''' ist ein '''Betreuer''', der vom [[Vormundschaftsgericht]] ausschließlich zur Entscheidung über die [[Sterilisation]] des Betroffenen bestellt wird. Wenn bereits ein anderer Betreuer zuvor bestellt war, muss dennoch für die Entscheidung über die Sterilisation des Betroffenen stets ein separater Betreuer gem. {{Zitat de §|1899|bgb}} Abs. 2 [[BGB]] [[Betreuerbestellung|bestellt werden]].  
 
Ein '''Sterilisationsbetreuer''' ist ein '''Betreuer''', der vom [[Vormundschaftsgericht]] ausschließlich zur Entscheidung über die [[Sterilisation]] des Betroffenen bestellt wird. Wenn bereits ein anderer Betreuer zuvor bestellt war, muss dennoch für die Entscheidung über die Sterilisation des Betroffenen stets ein separater Betreuer gem. {{Zitat de §|1899|bgb}} Abs. 2 [[BGB]] [[Betreuerbestellung|bestellt werden]].  
 
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[[Bild:Sterilisationen.gif|thumb|300px|right|Genehmigungen nach § 1905 BGB]]
 
== Neutrale Sichtweise ==
 
== Neutrale Sichtweise ==
 
Dass dem bisherigen Betreuer die Entscheidung über eine Sterilisation, z. B. im Rahmen einer Erweiterung des [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenkreises]] nicht übertragen werden darf, wird damit begründet, dass der besondere Sterilisationsbetreuer eine neutralere Außensicht einnehmen kann. Meist sind für Betreute zuvor bereits [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] bestellt, oft Familienmitglieder, und insbesondere bei [[wikipedia:de:geistige Behinderung|geistig behinderten Menschen]] oft deren [[wikipedia:de:Eltern|Eltern]] (oder ein Elternteil), so dass sich die Betreuung quasi als Verlängerung der [[wikipedia:de:Sorgerecht|elterlichen Sorge]] über die [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährigkeit]] hinaus darstellt.  
 
Dass dem bisherigen Betreuer die Entscheidung über eine Sterilisation, z. B. im Rahmen einer Erweiterung des [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenkreises]] nicht übertragen werden darf, wird damit begründet, dass der besondere Sterilisationsbetreuer eine neutralere Außensicht einnehmen kann. Meist sind für Betreute zuvor bereits [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]] bestellt, oft Familienmitglieder, und insbesondere bei [[wikipedia:de:geistige Behinderung|geistig behinderten Menschen]] oft deren [[wikipedia:de:Eltern|Eltern]] (oder ein Elternteil), so dass sich die Betreuung quasi als Verlängerung der [[wikipedia:de:Sorgerecht|elterlichen Sorge]] über die [[wikipedia:de:Volljährigkeit|Volljährigkeit]] hinaus darstellt.  

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