Sterbehilfedokumente

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Gerichtsentscheidungen und weitere Dokumente zur Sterbehilfe im vollen Wortlaut

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Eine Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde Behandlung des Betreuten und die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung kommen auch dann in Betracht, wenn das Leiden des Betroffenen einen irreversiblen tödlichen Verlauf angenommen hat, ohne dass der Tod in kurzer Zeit bevorsteht. In Verfahren, deren Gegenstand die vormundschaftsgerichtliche Zustimmung zu der Entscheidung des Betreuers gegen eine lebenserhaltende oder -verlängernde behandlung des Patienten ist, muss dem Betreuten zwingend eine Verfahrenspfleger bestellt werden.

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  • OLG Frankfurt/Main, Beschluss 20 W 52/06 vom 08.06.2006, NJW 2006, 3436: Die ablehnende Haltung eines Angehörigen als Betreuer zu lebensverlängernden Maßnahmen (hier PEG-Sonde) führt nicht notwendig zur Feststellung der Ungeeignetheit des Betreuers
  • OLG München, Beschluss vom 25.01.2007 - 33 Wx 6/07: 1.Ein Betreuer ist nicht allein deshalb als ungeeignet gemäß § 1908b Abs. 1 BGB zu entlassen, weil er lebenserhaltende Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen unter Berufung auf dessen unterstellten Willen ablehnt (vgl. OLG Frankfurt NJW 2006, 3436)

2. Die unterlassene Einholung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung vor einem Behandlungsabbruch (hier: Einstellung der Sondenernährung) stellt keinen Pflichtverstoß des Betreuers dar, wenn der Arzt die weitere Behandlung nicht für medizinisch indiziert hält und deshalb nicht „anbietet“

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